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Stadtführungen: Größere Gruppen dank neuer Rechtsgrundlage möglich

Ansbach, 6. September Dank der neuen Regelungen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kann die Stadt Ansbach wieder Stadtführungen in der ursprünglichen Gruppengröße von bis zu 30 Personen anbieten. Bei öffentlichen Führungen werden die Innenräume ausgespart, daher gilt die sogenannte 3G-Regel bei diesen Führungen nicht. Bei vorher gebuchten Gruppenführungen könnten die Innenräume wie die Synagoge, die Fürstengruft oder auch die Bratwurstführungen mit der 3G-Regel besucht werden.

Weiterhin müssen die Kontaktdaten erhoben werden, daher ist eine vorherige Anmeldung in der Tourismusinformation für alle Führungen notwendig. Eine Maskenpflicht gilt nur beim Besuch der obengenannten Innenräume. Am „Tag des offenen Denkmals“ am 12. September gilt die 3G-Regel für den Besuch vom Retti-Palais, von der Fürstengruft, der Synagoge, dem Bismarckturm sowie beim Orgelkonzert sowie der Ausstellungeröffnung. Auch hier sind vorherige Anmeldungen notwendig.

Quelle: Stadt Ansbach