Rothenburg: +++ Verbotenes Führen von Einhandmesser +++
Am Dienstagabend fielen zwei junge Männer und ein Jugendlicher auf, die sich im Bereich der Kleingärten Bodelschwinghstraße aufhielten. Auf den mitgeführten, gut gefüllten Einkaufswagen angesprochen, gaben sie an, dass man den kurz ausgeliehen hätte.
Damit der Wagen seinen Bestimmungsort wiederfindet, wurde der Rücktransport auf den Hof eines Einzelhandelsgeschäftes polizeilich überwacht. Betreffend des Infektionsschutzgesetzes wurden zwar keine Verstöße festgestellt, jedoch hatte einer der drei, ein deutlich alkoholisierter 27-Jähriger, ein Springmesser bei sich.
Nachdem er keinen triftigen Grund für das Führen des Einhandmessers angeben konnte, wurde es als Beweismittel sichergestellt und gegen ihn Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Quelle: Polizeiinspektion Rothenburg