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Ohrenbach: +++ Springmesser mitgeführt +++

Fahnder der Rothenburger Polizeiinspektion stellten Samstagmorgen, 26.03.202 im Pkw eines 35-jährigen Durchreisenden an der Rastanlage Ohrenbach ein verbotenes Springmesser sicher. Neben dem Strafverfahren aufgrund eines Verstoßes nach dem Waffengesetz, erwartet den Fahrer ein einmonatiges Fahrverbot und ein Bußgeld im dreistelligen Bereich, da während der Kontrolle Alkoholeinfluss über dem gesetzlichen Grenzwert festgestellt wurde.

Quelle: Polizeiinspektion Rothenburg