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Oberbürgermeisterin spricht gerne mit Anwalt Dr. Alfred Meyerhuber

Ansbach, 10.03.2020 – „Sehr gerne führe ich ein Gespräch mit Herrn Dr. Meyerhuber“, so Oberbürgermeisterin Carda Seidel. „Bisher kenne ich sein Gesprächsangebot jedoch leider nur aus der Zeitung, stehe aber selbstverständlich jederzeit für eine Terminvereinbarung zur Verfügung.“

Der städtische Rechtsdirektor Udo Kleinlein habe bereits mehrfach mit dem Anwalt im Kontakt gestanden. Hierbei habe Dr. Meyerhuber – bis auf seine erste E-Mail – stets eine Herausgabe des Gutachtens nach den Vorschriften der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Ansbach gefordert und zuletzt auch eine Klage gegen die Stadt auf dieser Rechtsgrundlage angekündigt. Auf Hinweise des Rechtsamtes, wonach sein Verlangen nach den einschlägigen – und auch nach Rückkopplung mit der Regierung von Mittelfranken deutlich aussichtsreicheren – Vorschriften des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) bearbeitet werde, habe Dr. Meyerhuber bisher gegenüber der Stadt nicht geantwortet.

Quelle: Stadt Ansbach