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Neustadt+Scheinfeld: +++ Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz +++

Insgesamt sechs Personen mussten am Donnerstag, 02.04.2020 von der Neustädter Polizei wegen Nichtbeachtung der Vorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz beanstandet werden.

Gegen 19:30 Uhr wurde eine Streife auf eine Personengruppe aufmerksam, die sich im Neustädter Stadtpark niedergelassen hatte. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass sich das Quartett, bestehend aus zwei Männern und zwei Frauen im Alter von 16 bis 22 Jahren, ausschließlich zum gemeinsamen Alkoholkonsum getroffen hatte und leiteten deshalb Bußgeldverfahren ein. Anschließend wurden die Jugendlichen aufgefordert, getrennt voneinander ihren Heimweg anzutreten.
Ein weiterer Verstoß wurde bei einer Verkehrskontrolle gegen 20:45 Uhr im Scheinfelder Ortsteil Hohlweiler festgestellt. Hier konnten die Insassen eines Pkw, ein 59-jähriger Fürther und eine 56-Jährige Landkreisbewohnerin keinen triftigen Grund für ihren gemeinsamen Ausflug anführen. Die Aussage des Mannes „wir fahren nur rum“, ließ in Verbindung mit seiner gänzlich fehlenden Einsicht in die Notwendigkeit der angeordneten Ausgangsbeschränkungen, als einzige Einwirkungsmöglichkeit die Vorlage einer Anzeige zu. Er muss nun ebenso wie seine Beifahrerin mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

Quelle: Polizeiinspektion Neustadt