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Muhr am See: +++ Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahrt unter dem Einfluss berauschender Mittel +++

Durch Polizeibeamte der Polizeiinspektion Gunzenhausen wurde am Samstag, den 09.12.2017 gegen ca. 17:30 Uhr in Muhr am See eine Kraftfahrzeugführerin zur Verkehrskontrolle angehalten. Im Rahmen der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass die 18-jährige Fahrerin nicht im Besitz eines Führerscheins ist. Laut eigenen Angaben nimmt sie gegenwärtig am Fahrschulunterricht teil. Die Weiterfahrt mit dem Kraftfahrzeug wurde untersagt. Die Fahrerlaubnisbehörde wird in Kenntnis gesetzt. Weiterhin wird gegen die Heranwachsende wegen ‚Fahren ohne Fahrerlaubnis‘ ermittelt.
Weiterhin wurde festgestellt, dass der 21-jährige Beifahrer wenige Minuten vor der Kontrolle das Fahrzeug führte. Dieser ist zwar im Besitz eines gültigen Führerscheins, allerdings stand dieser unter dem Einfluss berauschender Mittel.
Ein durchgeführter Drogenschnelltest zeigte ein positives Ergebnis. Eine Blutentnahme wurde durch die Beamten angeordnet und im Klinikum Gunzenhausen durchgeführt. Abschließend wurde die Weiterfahrt untersagt. Sollte das Blutergebnis den Schnelltest bestätigen, erwartet den 21-Jährigen – wegen der Verkehrsordnungswidrigkeit – eine Geldbuße in Höhe von 500, 00 Euro sowie ein Monat Fahrverbot und die Eintragung von 2 Punkten im Fahreignungsregister. Das Pärchen setzte seine Weiterfahrt mit dem Zug fort.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen