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Maskenpflicht in der Ansbacher Innenstadt nur noch auf dem Wochenmarkt

Ansbach, 3. Juni 2021 – Dank der sinkenden Infektionszahlen wird die am 2. Juni 2021 auslaufende Allgemeinverfügung von der Stadt Ansbach zur Maskenpflicht in der Ansbacher Innenstadt nicht verlängert. Bisher galt eine Maskenpflicht mittwochs und samstags von 7 bis 14 Uhr am Martin-Luther-Platz, am Johann-Sebastian-Bach-Platz sowie in den daran angrenzenden Einmündungen.

Die Maskenpflicht auf dem Marktgelände selbst ergibt sich aus der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Das heißt auf dem Wochenmarkt am Martin-Luther-Platz und dem Bauernmarkt am Johann-Sebastian-Bach gilt am 5. Juni 2021 weiterhin FFP2- Masken-Pflicht.

Da die derzeitige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 6. Juni 2021 gilt, kann derzeit noch nicht gesagt werden, wie die Regelungen darüber hinaus aussehe.

Quelle: Stadt Ansbach