Lichtenau + Wörnitz + Ansbach: +++ Fahrten ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverboten
Lichtenau: In der Nacht zum Montag, 08.03.2021 kurz nach Mitternacht, stoppte eine Streifenwagenbesatzung der Verkehrspolizei Ansbach auf dem Parkplatz „Geisberg – Nord“ an der Bundesautobahn A 6 einen 31-jährigen Polen mit seinem Pkw. Im Rahmen der obligatorischen Recherchen stellten die Ordnungshüter fest, dass dem Osteuropäer im Jahr 2016 von der Justiz wegen eines Vergehens der Trunkenheit im Verkehr die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Da er sich bislang nicht um eine Wiedererteilung seines Führerscheines bemüht hat, wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Wörnitz: In der Nacht zum Montag, 08.03.2021 gegen 23:30 Uhr, sahen Beamte der Verkehrspolizei Ansbach auf dem Gelände des Autohofes bei Wörnitz einen Mann mit einem so genannten „E-Scooter“ fahren. Bei der Kontrolle des 35-Jährigen aus dem westlichen Landkreis Ansbach stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis der Klasse A 1 ist. Darüber hinaus war das motorisierte Zweirad nicht versichert. Deshalb ermitteln die Ordnungshüter nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Ansbach: Am Sonntagmittag, 07.03.2021 gegen 11:00 Uhr, kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung der Verkehrspolizei Ansbach auf dem Parkplatz „Silberbach – Süd“ an der Bundesautobahn A 6 einen 34-Jährigen aus Bosnien und Herzegowina am Steuer eines Pkw. Gegen den Südosteuropäer bestehen derzeit gleich mehrere rechtskräftige Fahrverbote im Bundesgebiet wegen Verkehrsverstößen. Seinen Führerschein hat er bislang allerdings noch nicht bei der Polizei abgegeben. Er sieht nun einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Fahrens trotz Fahrverbot entgegen. Seinen Führerschein haben die Ordnungshüter jetzt noch am Kontrollort sichergestellt und zwischenzeitlich der Zentralen
Bußgeldstelle in Viechtach übersandt.