Lichtenau: +++ Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften +++
Am Dienstagmorgen, 28.06.2022 gegen 06:20 Uhr, ging bei der Verkehrspolizei Ansbach eine mysteriöse Mitteilung ein. Eine Verkehrsteilnehmerin hat auf der Bundesautobahn A 6 in Fahrtrichtung Nürnberg gesehen, dass „aus einem kleinen Pkw-Anhänger mit hoher Ladebordwand Hörner herausragen“. Eine Streifenwagenbesatzung konnte nur kurze Zeit später dann das Mysterium aufklären. Die Ordnungshüter hatten sich im Rahmen der Fahndung an der Anschlussstelle „Ansbach“ positioniert, als das gesuchte Fahrzeuggespann an ihnen vorbei fuhr.
Aus der Entfernung war von Hörnern zunächst nichts zu sehen. Dennoch stoppten die Ordnungshüter den Fahrer, einen 54-jährigen Franzosen, dann auf dem Parkplatz „Geisberg -Süd“. Und als sie sich dem Fahrzeug näherten, staunten sie nicht schlecht, als plötzlich hinter der Bordwand ein Ziegenkopf auftauchte, und ein Bock die Beamten anstarrte. Nur wenig später folgten noch drei weitere Ziegenköpfe. Der Ziegenhirte hatte das Quartett der Rasse „Poitevine-Ziege“ in einer Käserei in Frankreich gekauft und wollte sie nach Rumänien zu Bekannten bringen.
Die Tiere wurden jedoch unvorschriftsmäßig transportiert. Zwar war der Anhänger mit Stroh eingestreut, verfügte jedoch weder über eine Tränke noch über eine Futterraufe. Darüber hinaus müssen Tiertransporte in überdachten Anhängern erfolgen. Für die weitere Kontrolle, die im Polizeiareal an der Schlesierstraße in Ansbach fortgesetzt worden ist, wurde eine Veterinärmedizinerin vom Landratsamt Ansbach hinzugezogen. Dabei stellte sich heraus, dass der Westeuropäer weder Impf- noch Gesundheitszeugnisse für die Ziegen hatte. Deshalb wurde gegen den 54-Jährigen ein Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sowie die Tierseuchen-Verordnung eingeleitet. In diesem Zusammenhang wurde von der Verfolgungsbehörde eine Sicherheitsleistung in Höhe von fünfhundert Euro
eingeleitet, weil der Franzose im Bundesgebiet keinen festen Wohnsitz hat. Die Tiere wurden vorläufig von der Amtstierärztin in Verwahrung genommen und in einem landwirtschaftlichen Fachbetrieb untergebracht. Dem Ziegenhirten wurde eine Frist gesetzt, innerhalb der er die notwendigen amtsärztlichen Unterlagen beizubringen hat. Ansonsten gehen die Ziegen in das Eigentum des Landkreises über.
Quelle und Fotos: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach