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Lichtenau + Aurach: +++ Verstöße +++

Lichtenau: Am 29.09.22, gegen 14:00 Uhr wurde ein 41-jähriger Sattelzugfahrer zwecks Kontrolle am PWC Geisberg-Nord, BAB 6, von einer Streife der Verkehrspolizei Ansbach angehalten. Beim Auslesen des EG-Kontrollgerätes wurde festgestellt, dass die Wochenruhezeit von dem mit zwei Fahrern besetzten Sattelzug um 29 Stunden überschritten war. Außerdem hatte der Beifahrer seine Fahrerkarte nicht im Slot 2 gehabt (und somit keine digitale Aufzeichnung vorhanden ist, dass er als Fahrer II in diesem Fahrzeug unterwegs ist). Es wurde eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich erhoben. Der Verantwortliche der Firma erhält eine gesonderte Anzeige.

Aurach: Am 29.09.22, um 11:45 Uhr wurde von einer Streife der Verkehrspolizei Ansbach ein Sattelzug auf der BAB 6 in Richtung Heilbronn fahrend gesichtet und von der AS Aurach mit zum Autohof geleitet. Bei der Kontrolle des 54-jährigen Kraftfahrers wurde festgestellt, dass er für den gewerblichen Güterverkehr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland keine Genehmigung (gem. § 7a GüKG) vorweisen konnte. Die verantwortliche Halterfirma bekommt dann über die Außenstelle der Bundesanstalt für den Güterverkehr eine Anzeige zugestellt.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach