Kurzzeitpflege in Feuchtwangen erneut unter Quarantäne
Ansbach, 22. April 2021 – Positiver Test eines Bewohners erfordert Isolation – Besuchsverbot und Aufnahmestopp gelten zunächst bis zum 4. Mai
Im Rahmen einer Routinetestung ist bei einem Bewohner der Kurzzeitpflegeeinrichtung an der Praxisklinik Feuchtwangen ein positives PCR-Testergebnis aufgetreten. Dies erfordert die Isolation der Bewohnerinnen und Bewohner bis zum 4. Mai. Besuche sind bis zu diesem Datum nicht möglich, und es kann keine Aufnahme weiterer Kurzzeitpflegegäste erfolgen. Weil sich bei regelmäßigen Schnelltests von Bewohnern und Beschäftigten in den letzten Wochen keinerlei Auffälligkeiten ergeben haben, konnte eine mögliche Infektionsquelle bisher nicht identifiziert werden. Routinemäßig wird eine PCR-Reihentestung der acht weiteren Bewohner am morgigen Freitag durchgeführt. Das Gesundheitsamt Ansbach ist in alle Vorgänge involviert und wird zeitnah über das weitere Vorgehen entscheiden. Die Beschäftigten sind zum momentanen Zeitpunkt nicht persönlich von den Quarantänemaßnahmen betroffen: Ein Großteil hat bereits den vollen Impfschutz oder verfügt über Immunität aufgrund einer bereits durchgemachten Infektion. Grundsätzlich finden Kontakte zu den Bewohnerinnen und Bewohnern nur unter Einhaltung aller vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen statt
Quelle: Pressemitteilung ANregiomed