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Kontroverse Diskussion um einen Grill

Die Komödie "Extrawurst" läuft zur Zeit am Theater Ansbach

Die Komödie „Extrawurst“ mausert sich gerade zum Theaterhit. Die Autoren Dietmar Jacobs und Moritz Netenjakob zählen zu den Top-Autoren im Kabarett. Nun haben die beiden eine Komödie mit Abgründen geschrieben, die zeigt, wie sich eine harmlose Diskussion verselbstständigt. Die Vereinsversammlung des Tennisclubs tagt. Und eigentlich sehnen sich alle nur nach dem kühlen Bier und den Schnittchen hinterher. Und eigentlich steht nur noch ein Punkt auf der Tagesordnung: Die Anschaffung eines neuen Grills für die Vereinsfeiern. Und eigentlich sind sich alle einig, der neue Grill muss her. Wäre da nicht das Mitglied Erol. Nicht das Erol ein Problem mit dem neuen Grill hätte. Eher sind es die anderen, die meinen, man muss eine Sonderlösung finden. Denn Erol ist Muslim, er darf doch seine Rinderwürste gar nicht auf dem Schweinewurstgrill braten. Melanie, die Doppelpartnerin von Erol will, dass ein zweiter Grill angeschafft wird, sie sagt, man müsse auf jeden Fall seinen Glauben respektieren. Aus einer Kleinigkeit entwickelt sich schnell ein Kampf der Kulturen, der von allen ausgetragen wird, außer von Erol. Am Ende droht der Verein auseinander zu brechen. Wird es dem Langzeitvorsitzenden Heribert gelingen, die Wogen zu glätten?

Die nächsten Vorstellungen „Extrawurst“  im Theater Ansbach gibt es am 8./9./28./29.1.2022 um jeweils 19.30 Uhr

Extrawurst Foto: Jim Albright

Zugangsvorausetzung 2-G-Plus

Bei allen Veranstaltungen der Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG gilt die 2-G-PLUS-Regel. Zugang zu den Veranstaltungen und Spielstätten haben nur geimpfte und genesene Personen, die zusätzlich einen aktuellen negativen Test benötigen. Ein Selbsttest vor Ort ist nicht möglich! Die Testpflicht entfällt für Personen, die bereits ihre 3. Impfung erhalten haben. Die sogenannte „Booster-Impfung“ muss mindestens 15 Tage zurückliegen. Halten Sie die entsprechenden Zertifikate am Eingang des Theaters bereit und zeigen Sie diese unaufgefordert zusammen mit dem Personalausweis vor. Außerdem gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Der Nachweis über eine Genesung darf nicht jünger als 28 Tage sein und nicht älter als 6 Monate.

Für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren gilt diese Regelung nicht. Ab 15 Jahren gilt dagegen die 2-G-PLUS-Regel. Kinder und Jugendliche, die älter sind als 14 Jahre benötigen einen 2G-Nachweis (Geimpft bzw. Genesen), bei Vorlage des Schülerausweises aber keinen zertifizierten Schnelltest, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Kinder und Jugendlichen in der Schule regelmäßig unter Aufsicht getestet werden. (Ausnahme: Während der Schulferien ist ein Testnachweis erforderlich!)

MASKENPFLICHT: In allem Räumen des Theater Ansbach gilt zudem wieder eine FFP2-Maskenpflicht. Für Kinder von 6 bis 16 Jahren reicht eine medizinische Maske. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.