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Endlich Märchen am Theater Ansbach

Am 6.1.22 feiert "Urmel aus dem Eis" Premiere

Mitten im Winter mal schnell in die Südsee? Das Theater Ansbach macht es möglich: Einen Besuch auf der idyllischen Insel Titiwu, wo sich Professors Habakuk Tibatongs berühmte Sprachschule für alle Tiere befindet. Hier lernt man nicht nur das Hausschwein Wutz kennen, das für den Professor als Haushälterin arbeitet, sondern auch andere Tiere wie den melancholischen Seeelefanten Seele-Fant, den verspielten Pinguin Ping oder seinen besten Freund Wawa, den Waran.

Eines Tages wird der Alltag der Inselbewohner völlig durcheinander gebracht, als am Strand ein seltsames Ei angespült wird. Aus diesem Ei schlüpft schließlich ein grünes, drachenartiges und unglaublich süßes Tier: ein Urmel, eine scheinbar längst ausgestorbene Tierart! Von nun an sorgt der quirlige Neuankömmling für mächtig Wirbel auf der Insel. Als jedoch der böse König Pumponell von Pumpollonien, ein leidenschaftlicher Großwildjäger, von der Entdeckung erfährt, wird es für Urmel und seine Freunde gefährlich. Ein unterhaltsames und spannendes Abenteuer für die ganze Familie, das bereits seit Generationen für Begeisterung sorgt.

Urmel aus dem Eis Foto: Jim Albright

„Urmel aus dem Eis“ feiert am 6.1.2022 seine Premiere. Weitere Vorstellungen gibt es am 7./14./15./16./22./23./30.1.2022.  Schulen und Schulklassen haben die Möglichkeit vormittags Sondervorstellungen zu buchen.

Zugangsvorausetzung 2-G-Plus

Bei allen Veranstaltungen der Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG gilt die 2-G-PLUS-Regel. Zugang zu den Veranstaltungen und Spielstätten haben nur geimpfte und genesene Personen, die zusätzlich einen aktuellen negativen Test benötigen. Ein Selbsttest vor Ort ist nicht möglich! Die Testpflicht entfällt für Personen, die bereits ihre 3. Impfung erhalten haben. Die sogenannte „Booster-Impfung“ muss mindestens 15 Tage zurückliegen. Halten Sie die entsprechenden Zertifikate am Eingang des Theaters bereit und zeigen Sie diese unaufgefordert zusammen mit dem Personalausweis vor. Außerdem gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Der Nachweis über eine Genesung darf nicht jünger als 28 Tage sein und nicht älter als 6 Monate.

Für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren gilt diese Regelung nicht. Ab 15 Jahren gilt dagegen die 2-G-PLUS-Regel. Kinder und Jugendliche, die älter sind als 14 Jahre benötigen einen 2G-Nachweis (Geimpft bzw. Genesen), bei Vorlage des Schülerausweises aber keinen zertifizierten Schnelltest, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Kinder und Jugendlichen in der Schule regelmäßig unter Aufsicht getestet werden. (Ausnahme: Während der Schulferien ist ein Testnachweis erforderlich!)

MASKENPFLICHT: In allem Räumen des Theater Ansbach gilt zudem wieder eine FFP2-Maskenpflicht. Für Kinder von 6 bis 16 Jahren reicht eine medizinische Maske. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.