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Keine Pyrotechnik im Hofgarten und Brücken-Center

Ansbach, 28. Dezember 2020 – Das Brücken-Center Ansbach weist darauf hin, dass auch dieses Jahr das Abbrennen und Mitführen von Feuerwerksartikeln und Pyrotechnik auf dem gesamten Gelände des Einkaufszentrums inklusive Parkflächen verboten ist. Dies gilt auch für die Grünflächen am Vorplatz Ost und die Parkplätze am sogenannten Kohlenlagerplatz in der Brauhausstraße. Es gelten somit die gleichen Regelungen wie auf öffentlichen Plätzen der Stadt Ansbach.

Quelle: Pressemitteilung Brücken-Center

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Kein Feuerwerk um Bayerns Schlösser ganztägig an Silvester und Neujahr

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 14. Dezember 2020 beschlossen, dass neben der bereits geltenden landesweiten nächtlichen Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr am 31. Dezember und 1. Januar ein vollständiges Verbot von Versammlungen und Ansammlungen gilt. Zudem werden das Abbrennen und die Mitführung von Pyrotechnik an diesen Tagen auf von den Kommunen festzulegenden publikumsträchtigen Plätzen verboten.

In diesem Zusammenhang weist die Bayerische Schlösserverwaltung darauf hin, dass am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 ergänzend zu den geltenden staatlichen bzw. kommunalen Regeln ganztägig rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen keine Feuerwerkskörper oder sonstige Pyrotechnik abgebrannt werden dürfen. Die Schlösserverwaltung untersagt jedes Abbrennen dieser Gegenstände insbesondere auf den Schlossplätzen und Burginnenhöfen.

Neben der Pandemiebekämpfung dient diese Regelung auch der Verhütung einer erhöhten Brandgefahr: Raketen, Böller und Funkenflug gefährden die historischen Gebäude erheblich. Diesbezüglich will die Schlösserverwaltung an die verheerenden Folgen von Großbränden in historischen Gebäuden erinnern, beispielsweise die Brände auf der Burg Trausnitz in Landshut 1961 oder in der Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar 2004.

Quelle: Pressemitteilung Bayerische Schlösserverwaltung