Information für ukrainische Geflüchtete: Anspruch auf Arbeitslosengeld II ab dem 01.06.2022
Ansbach, 21. April 2022 – Ukrainische Geflüchtete haben ab dem 01.06.2022 grundsätzlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Hierfür ist eine Antragstellung notwendig die möglichst frühzeitig erfolgen sollte. Für Personen, die in der Stadt Ansbach wohnen, ist das Jobcenter Stadt Ansbach zuständig.
Nach einem Beschluss der Bundesregierung haben ukrainische Geflüchtete ab dem 01.06.2022 einen Anspruch auf Grundsicherung bei den Jobcentern. Die wichtigsten Informationen zum Arbeitslosengeld II im Überblick gibt es unter folgenden Links in deutscher, ukrainischer und russischer Sprache:
Deutsch:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/grundsicherung-deutsch_ba044789.pdf
Ukrainisch:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kurzinformation-arbeitslosengeld-ii-sozialgeld-ukrainisch_ba147425.pdf
Russisch:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kurzinformation-arbeitslosengeld-ii-sozialgeld-ii-russisch_ba147426.pdf
Den Antrag und alle notwendigen Anlagen sowie Ausfüllhinweise gibt es online unter www.jobcenter.digital sowie vor Ort im Jobcenter Stadt Ansbach. Auf Wunsch kann der Antrag auch per Post versandt werden.
Die Antragsstellung sollte aufgrund der Bearbeitungszeit so bald wie möglich erfolgen. Wichtig sind neben dem vollständig ausgefüllten Antrag vor allem folgende Nachweise:
• Kopie vom Aufenthaltstitel oder von der Fiktionsbescheinigung
• Kontoauszüge des deutschen Kontos ab Kontoeröffnung bis zum aktuellen Tag
• Kopie vom Mietvertrag
• Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
• Nachweis über Kindergeld: Für Kinder sollte bei der Familienkasse Kindergeld beantragt werden. Dieses gilt als Einkommen und wird vom Jobcenter angerechnet.
Der schriftliche Antrag mit Anlagen kann per Post verschickt, in den Hausbriefkasten des Jobcenters Stadt Ansbach eingeworfen oder persönlich abgegeben werden. Der Antrag kann im Internet unter www.jobcenter.digital auch online gestellt werden. Bei Fragen steht das Jobcenter Stadt Ansbach telefonisch zur Verfügung. Für die persönliche Abgabe des Antrags oder eine Beratung bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung.
Das Jobcenter Stadt Ansbach ist ohne Termin Montag bis Freitag von 8 bis 10 Uhr und mit Termin Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr für die persönliche Vorsprache in der Schalkhäußer Str. 40, 91522 Ansbach geöffnet. Telefonisch erreichbar ist das Jobcenter Stadt Ansbach unter +49 981 182 700 oder per E-Mail unter: jobcenter-ansbach@jobcenter-ge.de
Quelle: Pressemitteilung, Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg