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Hilpertsweiler: +++ Zu Fuß auf dem Heimweg von der Diskothek über die Autobahn +++

Sechs griechische Staatsangehörige, Frauen und Männer im Alter zwischen 17 und 31 Jahren, die sich zur Zeit in Ansbach und Nürnberg aufhalten, haben in der Nacht zum Sonntag, 03.04.2022 die Diskothek in Hilpertsweiler besucht.

Für den Heimweg am Sonntagmorgen, gegen 06:30 Uhr, nutzten sie die „Navi-Funktion“ ihrer Mobiltelefone und wurden so von einer Streifenwagenbesatzung der Verkehrspolizei Ansbach am Autobahnkreuz „Feuchtwangen/ Crailsheim“ angetroffen, wo sie von der Bundesautobahn A 7 auf die Bundesautobahn A 6 in Fahrtrichtung Nürnberg abgebogen sind.

Eigentlich ein Umstand, über den normalerweise nicht berichtet wird: Wäre da nicht der Umstand, dass das Sextett „per pedes“, also zu Fuß auf der Autobahn auf dem Heimweg war. Dass sie dabei ohne Auto unterwegs sind, hatten sie offenbar nicht bedacht.

Geld für eine Taxifahrt war nach durchzechter Nacht nicht mehr verfügbar und auf den vorhandenen EC-Karten herrschte gähnende Leere. Die wenigen Barmittel waren aber noch für eine Zugfahrt ausreichend. So wurden die Sechs von den Ordnungshütern vorübergehend in Gewahrsam genommen und anschließend zum nahegelegenen Bahnhof nach Schnelldorf transportiert. Von dort aus ging es mit dem Zug schlussendlich dann zumindest bis nach Ansbach.

Vorher echauffierte sich allerdings noch das erheblich alkoholisierte „Sprachrohr“ der Gruppe, indem er lautstark kundtat, dass es ihn beim Warten auf die Bahn in seiner viel zu engen Jeanshose und seinem dünnen Jäckchen bei sechs Grad Minustemperatur friere. Diesen Umstand hatte er allerdings noch nicht bemerkt, als er 45 Minuten vorher die Disco verlassen und sich auf den Fußweg gemacht hat.

Die Ordnungshüter hatten in den frühen Morgenstunden ein „dickes Fell“ und ignorierten die Schimpftiraden des 31-Jährigen. Ihm und seinen Begleitern wurde vor der Abfahrt noch jeweils eine Zahlungsaufforderung über das von den Beamten verhängte Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro ausgehändigt. Darüber hinaus wird geprüft, ob für die polizeilichen Maßnahmen im Nachgang noch Kosten erhoben werden.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach