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Gunzenhausen: +++ Überschreitungen bei Geschwindigkeitsmessungen und Verstöße gegen die Kindersicherungspflicht +++

Die Polizeiinspektion Gunzenhausen führte, wie kürzlich in der Presse angekündigt, zum Schulanfang verstärkte Kontrollen, in Bezug auf die Aktionstage „Geschwindigkeit und Überwachung der Gurtanlege-, Kindersicherungs- und Helmtragepflicht zum Schulbeginn“, durch.

Bei diesen Kontrollen wurden im Umfeld der Schulen insgesamt sieben Fahrzeugführer gebührenpflichtig verwarnt, da sie die Geschwindigkeit um bis zu 20 km/h überschritten hatten. Zwei weitere Verkehrsteilnehmer erwarten einen Bußgeldbescheid mit den entsprechenden Punkten in der Flensburger Verkehrssünderdatei. So wurde beispielsweise eine Pkw-Fahrerin an der Stephani-Schule, wo Schrittgeschwindigkeit in Form von 10 km/h gilt, mit 42 Stundenkilometern gemessen.

Die Gurtanlegepflicht wurde größtenteils eingehalten. Hinsichtlich der Kindersicherungspflicht wurde lediglich ein Elternteil beanstandet, da zwei Kinder im Fahrzeug nicht ordnungsgemäß gesichert waren. In diesem Fall muss der Fahrzeugführer mit einer Geldbuße von mindestens 70 € und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass Eltern und Großeltern auf die Dauer nicht bequem und leichtsinnig werden und auch bei kürzeren Wegstrecken sich und die mitfahrenden Personen immer mittels dem Gurt sichern müssen. Weiterhin müssen  aber auch die Verkehrsteilnehmer mit Kontrollen im Umfeld von Schulen, Kindergärten und Altenheimen rechnen.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen