Am Montag, 24.04.2017, wurde gegen 00:30 Uhr durch Beamte der PI Gunzenhausen im Ortsteil Schlungenhof eine Geschwindigkeitskontrolle mittels eines Handlasermessgeräts durchgeführt. Trauriger Spitzenreiter war dabei ein Pkw-Fahrer aus Fernost, welcher mit seinem Fahrzeug an der Messstelle im Bereich Schlungenhof bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 114 km/h (nach Abzug der Toleranz) erreichte. Da der Fahrer keinen festen Wohnsitz im Bundesgebiet hat, wurde zur Durchführung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens an Ort und Stelle eine Sicherheitsleistung von mehreren Hundert Euro erhoben.
Quelle: PI Gunzenhausen