Gefahr der Verbreitung der Geflügelpest in Bayern
Ansbach, 4. Februar 2021 – In den letzten Wochen wurden in Bayern mehrere Fälle der sog. Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen. Deutschlandweit sind bereits mehr als 600 Fälle registriert. Nachdem am 28. Januar 2021 im Landkreis Bayreuth der Virus in einer kleinen Hobby-Hausgeflügelhaltung nachgewiesen wurde, wird nochmals ausdrücklich vor den Gefahren der Geflügelpest gewarnt. Sie ist eine für den Menschen ungefährliche Erkrankung, die bei einer Einschleppung in Hausgeflügelbestände und Hausgeflügelhaltungen hohe wirtschaftliche Schäden auslösen kann.
Unter den bisher rund 600 aufgefundenen Vogelkadavern waren nicht nur Wasservögel, sondern beispielsweise auch Greifvögel. Demzufolge ist es möglich, dass jederzeit auch außerhalb fester Stallgebäude Hausgeflügel mit dem Virus in Kontakt kommen kann. Gegenwärtig ist eine Stallpflicht für Hausgeflügel im Landkreis Ansbach noch nicht veranlasst. Damit dies so bleibt sind nachfolgende, vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, um die Einschleppung des Virus zu verhindern:
1) Anmeldung der Geflügelhaltung:
Falls noch nicht erfolgt, melden Sie Ihre Hausgeflügelhaltung bei folgenden Stellen an:
- Amt für Landwirtschaft (Zuteilung einer Betriebsnummer)
- Bayerische Tierseuchenkasse
- Örtlich zuständiges Veterinäramt, z.B. veterinaeramt@landratsamt-
ansbach.de , (Anmeldung nach Viehverkehrsverordnung)
2) Stallen Sie das Hausgeflügel auf oder strukturieren Sie das Gehege, z.B. durch eine dichte Abdeckung oder durch ein engmaschiges Netz, so dass kein direkter Kontakt zu Wildvögeln möglich ist
3) Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel und Schadnager unzugänglich auf.
4) Bekämpfen Sie Schadnager grundsätzlich
5) Verfüttern Sie keine Eierschalen oder Geflügelteile aus anderen Haltungseinrichtungen
6) Nutzen Sie kein Oberflächenwasser für Tränke oder Badeeinrichtungen, wie z.B. Wasser aus einem Fluss/aus einem Teich
7) Waschen Sie sich vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Auslaufs/Stalls die Hände, benutzen Sie stalleigene Schutzkleidung (Kittel, Überschuhe, gesonderte Gummistiefel usw.)
8) Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder den Standort des Geflügels gegen unbefugten Zutritt von Personen, Wild- und Haustieren (z. B. Hunde, Katzen)
9) Reduzieren Sie Ihren Bestand rechtzeitig, um Platznot oder Schwierigkeiten im Ernstfall bei einer evtl. Aufstallungsverpflichtung entgegenzuwirken
10) Füttern Sie derzeit kein Wildgeflügel, weder absichtlich (Futterstellen an Gewässern, Brotreste an Enten im Stadtpark) noch unabsichtlich (Futterreste, die aus der Voliere fallen und Wildgeflügel anziehen könnten)
11) Informieren Sie unverzüglich Ihren Tierarzt, wenn Sie bei Ihren Tieren ungewöhnlich hohe Verluste feststellen (Tod von drei oder mehr Tieren innerhalb von 24 Stunden bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren). Geflügelpest ist oft auch mit neurologischen Symptomen (z. B. Apathie, Kopfdrehen, Gleichgewichtsstörungen) oder einem starken Rückgang der Legeleistung oder der Gewichtszunahme verbunden.
Quelle: Landratsamt Ansbach