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Fußgängerzone soll außerhalb der Lieferzeiten Fußgängerzone bleiben

Ansbach, 31.01.2020 – Da es in der Vergangenheit immer wieder Beschwerden über übermäßiges Befahren und Parken in der Fußgängerzone, vor allem durch Lieferdienste und Handwerker außerhalb der Lieferzeiten gab, legte die Stadt Ansbach neue Regelungen für das Befahren der Fußgängerzone fest. Die Lieferdienste wurden grundsätzlich auf die Lieferzeiten verwiesen, wobei ein Puffer von 30 Minuten informell ermöglicht wurde. Für Handwerker gibt es seit dem 1. Januar 2018 zwei verschiedene, speziell auf deren Bedürfnisse abgestimmte Varianten.

Bei Notfällen mit einem kurzen Aufenthalt in der Fußgängerzone können sich die Unternehmen im Ordnungsamt der Stadt bzw. am Wochenende bei der Polizei telefonisch melden und erhalten dann die Möglichkeit zur Zufahrt des betreffenden Objekts. Als Entgegenkommen der Stadt werden pro Fall lediglich 11 Euro verrechnet und zum Jahresende allerdings für jeden Handwerker für alle seine „Einsätze“ diesem in Rechnung gestellt, maximal jedoch 170 Euro. Das heißt hier besteht eine Deckelung, auch wenn der tatsächlich errechnete Betrag höher wäre. „Die Betriebe zahlen also höchstens genauso viel wie vorher für die Handwerkerkarte, die Erfahrungen zeigen aber, dass es für die meisten Betriebe deutlich günstiger als früher ist, diese also weniger bezahlen“, erklärt Rechtsdirektor Udo Kleinlein.

Auch sei die Anzahl der sogenannten Notfälle überschaubar. „Im Jahr 2019 seien gerade mal 24 gemeldet gewesen“. Dies sei mit dem praktizierenden Modell sehr gut zu händeln, so Udo Kleinlein ergänzend. Auch vonseiten der Polizei gäbe es keine Beschwerden über die praktizierte Regelung.

Die zweite Variante gilt für längere Aufenthalte, z. B. bei geplanten Baustellen, hier werden Ausnahmen für die Befahrung der Fußgängerzone erteilt. Diese gelten für mehrere Tage oder notfalls auch Wochen, abhängig vom geplanten Bauvorhaben. Es wird im Voraus auf Notwendigkeit geprüft.


Quelle: Stadt Ansbach