Führerscheinumtausch: Führerscheinstelle informiert über Fristen
Ansbach, 23.11.2020 – Laut einer EU-Richtlinie müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis 2033 umgetauscht werden. Um den Umtausch von etwa bundesweit rund 43 Millionen Führerscheinen zeitlich zu staffeln, wurden Fristen für die jeweiligen Jahrgänge festgelegt. Die Führerscheinstelle bei der Stadt Ansbach informiert nun mit Hilfe eines neugestalteten Flyers über diese Fristen.
„Übersichtlich auf einen Blick können sich so die Bürgerinnen und Bürger vormerken, wann sie den neuen Führerschein beantragen müssen“, erklärt der Leitende Rechtsdirektor Udo Kleinlein. Für den Umtausch selbst muss der neue Führerschein in der Führerscheinstelle in der Nürnberger Straße 32 beantragt werden. Die Kosten für den neuen Führerschein betragen 29,00 Euro. Hier enthalten ist auch eine Gebühr für die postalische Zustellung des neuen Dokuments. „So müssen die Bürgerinnen und Bürger kein zweites Mal zur Stadtverwaltung kommen und erhalten den Führerschein zu Hause“, so Kleinlein.
Den Anfang machen bis zum 19. Januar 2022 die Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, die von 1953 bis 1958 geboren wurden. Die Fristen sind außerdem auf der Internetseite der Stadt Ansbach unter www.ansbach.de/Führerscheinstelle zu finden. Hier sind auch die entsprechenden Antragsformulare veröffentlicht.
Quelle: Stadt Ansbach