Feuchtwangen: +++ Unbelehrbarer Zeitgenosse +++
Immer wieder einmal haben wir es in unserem Leben mit scheinbar unbelehrbaren Zeitgenossen zu tun, die offenbar niemals zur Einsicht kommen. Dieses Phänomen macht auch vor Polizeibeamtinnen und -beamte im täglichen Dienst nicht halt, wie ein exemplarischer Fall der Verkehrspolizei Ansbach am Dienstagabend, 05.04.2022 wieder einmal gezeigt hat.
Eine Zivilstreife stoppt gegen 21:45 Uhr im Rahmen der Schleierfahndung an der Anschlussstelle „Feuchtwangen – Nord“ der Bundesautobahn A 6 einen 28-jährigen Slowaken mit seinem Pkw. Bei der Kontrolle des Fahrers zeigt dieser drogenkonsumtypische Ausfallerscheinungen. Deshalb wird ein Drogenschnelltest durchgeführt, der den Anfangsverdacht der Ordnungshüter bestätigt. Der Test reagiert positiv und deutet darauf hin, dass der Osteuropäer vor Fahrtantritt illegale Drogen in Form von Kokain und Amphetamin konsumiert hat. Deshalb wird eine Blutentnahme durchgeführt und wegen der Drogenfahrt ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Da der 28-Jährige bei der Kontrolle keinen Führerschein vorzeigen kann und sich jetzt unkooperativ gibt, stellen die Fahnder Nachforschungen an. Dabei stellt sich heraus, dass ihm sein Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde in Gießen verwaltungsrechtlich und unanfechtbar entzogen worden ist. Der Grund für diese Entscheidung war die Rauschgiftsucht des Mannes und der Umstand, dass er immer wieder wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie mit Fahrten unter Drogeneinfluss polizeilich auffällig geworden war. So sieht der Slowake nun auch noch einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis entgegen.
Und da die Ermittler gründliche Arbeiten leisten, finden sie im polizeilichen Fahndungssystem auch noch eine Ausschreibung für den Osteuropäer. Er wird von der Staatsanwaltschaft in Hof mit Haftbefehl gesucht, weil er die Geldstrafe nach einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Höhe von rund 2.000 Euro noch nicht bezahlt hat. So wurde er nun vorläufig festgenommen. Bis in die frühen Morgenstunden des Mittwoch hatte dann aber sein Arbeitgeber bei einer Polizeidienststelle in Thüringen den geforderten Geldbetrag in Form einer Sicherheitsleistung hinterlegt, so dass dem 28-Jährigen schlussendlich der
„Gang hinter schwedische Gardinen“ erspart geblieben ist.