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Feuchtwangen: +++ Führen eines Schlagrings +++

Ein 26-jähriger Fahrzeugführer muss sich am 12. Mai 2023 um 20:00 Uhr wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz verantworten. Eine Zivilstreife der Verkehrspolizeiinspektion Ansbach stellte im Rahmen einer Schleierfahndung  auf der BAB 7 fest, dass der Mann einen Schlagring mitführte.

Zu seiner Entlastung habe er beteuert, dass er mit dem Schlagring nur gegen eventuelle Angreifer gewappnet sein wollte. Schlagringe gehören in der Bundesrepublik Deutschland zu den verbotenen Waffen. Der Umgang, das heißt insbesondere der Erwerb, Besitz, das Führen und die Nutzung solchen Waffen ist nicht erlaubt.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach