Feuchtwangen: +++ Fahrt ohne Fahrerlaubnis mit verbotenen Waffen +++
Am Sonntagmorgen, 30.01.2022 gegen 09:00 Uhr, kontrollierten Zivilfahnder der Verkehrspolizei Ansbach im Rahmen der Schleierfahndung an der Anschlussstelle „Feuchtwangen – Nord“ der Bundesautobahn A 6 einen 48-jährigen Bulgaren mit seinem Auto.
Trotz längerer Suche konnte der Fahrer, nach eigenen Angaben, seinen „Führerschein nicht finden“. Die Ordnungshüter wurden misstrauisch und waren skeptisch, weshalb sie sich an die Gemeinsame Stelle für polizeiliche Zusammenarbeit mit Bulgarien in Sankt Augustin bei Bonn in Nordrhein-Westfalen wandten. Von dort erhielten die Beamten schon wenig später die Auskunft, dass der Südosteuropäer nicht im Besitz einer bulgarischen Fahrerlaubnis ist. Deshalb wurde gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Und auch die 23-jährige Beifahrerin und Ehefrau, auf die der Pkw zugelassen ist, erwartet ein Strafverfahren, weil sie von diesem Umstand wusste, als sie ihrem Gatten das Fahrzeug überlassen hat.
Das „Ende der Fahnenstange“ war damit allerdings noch nicht erreicht. Denn im Fahrgastraum des Autos stießen die Fahnder noch auf zwei Elektroimpulsgeräte (im Sprachgebrauch auch Elektroschockgeräte), die kein amtliches Prüfzeichen der „Physikalisch-Technischen Bundesanstalt“ aufwiesen und die in ihrer Form Taschenlampen nachempfunden sind. Hierbei handelt es sich um Verbotene Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Beide Gegenstände konnten der 23-Jährigen zugeordnet werden, gegen die wegen diesem Verstoß ein weiteres strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.