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Erste Bürgermeisterin Bonnemeier von Leuterhausen beantragt Entlassung

Leutershausen, 12.05.2020 – Überraschende Wendung in Leutershausen: Nach vielen Konflikten hat Sandra Bonnemeier, aktuell noch erste Bürgermeisterin der Stadt Leutershausen, nun zum 31. Mai 2020 ihren Entlassungsantrag abgegeben. 

Dieses Schreiben veröffentlicht sie ebenso in einem öffentlichen Post auf ihrer Facebook-Seite. Von einer Begründung wurde ihr abgeraten, schreibt sie hier. Aber Andeutungen lassen darauf schließen, dass sie mit dem neu gewählten Stadtrat nicht die Zukunft beschreiten kann oder auch möchte. Die Meinungsverschiedenheiten könne sie wohl nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren.

Ihr genaues Entlassungsschreiben könnt Ihr hier nachlesen:

„Entlassungsantrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage meine Entlassung zum 31.05.2020. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.

Sehr gern hätte ich dennoch den Bürgerinnen und Bürgern meine Beweggründe ausführlicher erklärt.

Davon wurde mir abgeraten. Das zeigt für mich, wie es inzwischen um die Äußerungsfreiheit sowie die Meinungsfreiheit bestellt ist. In beiden Fällen handelt es sich nicht „nur“ um Grundrechte sondern sogar um Menschenrechte. Diese wahrzunehmen ist für mich also nicht angezeigt.

Darum sei hier nur in aller Kürze beispielhaft genannt:

– Auch mit dem neu vereidigten Stadtrat sind offenbar keine positiven Veränderungen zu erwarten. Der Fränkischen Landeszeitung war am heutigen Tage zu entnehmen, dass aus dem Gremium heraus ausdrücklich für das Arbeiten in einer „rechtlichen Grauzone“ plädiert worden sein soll. Tatsächlich gibt es Regeln zu dieser angeblichen Grauzone in der Fachliteratur, der Verordnung über Kommunalunternehmen und der Bayerischen Gemeindeordnung.

Ein derartiges Verständnis von Verwaltungshandeln habe ich bisher nicht mitgetragen, trotz aller daraus erwachsenen persönlichen Nachteile. Ich werde es auch künftig nicht tun sondern ziehe unverzüglich die nötigen Konsequenzen.

– Meinen Diensteid, der mir viel bedeutet, habe ich auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sowie die Verfassung des Freistaates Bayern abgelegt und nicht etwa auf das Infektionsschutzgesetz. Auch in diesem Kontext gibt es ernsthafte Gewissenskonflikte – bestärkt durch aktuelle Entwicklungen, Gerichtsentscheidungen und Expertenmeinungen.

Die Gesamtumstände in Verbindung mit meinem Gewissen zwingen mich dazu, diesen Antrag zu stellen.

Mit freundlichem Gruß

Sandra Bonnemeier
Erste Bürgermeisterin

*Antrag vom 12.05.2020, Sandra Bonnemeier*