Entscheidung im Normenkontrollverfahren zu den verkaufsoffenen Sonntagen in Ansbach
CMAN fordert politische Neugestaltung des Ladenschlussgesetzes
Die aktuelle Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, die Verordnung der Stadt Ansbach über die verkaufsoffenen Sonntage in den Jahren 2018 und 2019 für unwirksam zu erklären, hat der Vorstand von CMAN mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.
CMAN sieht in der Entscheidung einen gravierenden Wettbewerbsnachteil für den Ansbacher Einzelhandel. Gerade im Hinblick auf den Strukturwandel im stationären Einzelhandel und die stark wachsende Konkurrenz aus dem Online-Handel sind die verkaufsoffenen Sonntage unverzichtbar.
„Ein Gesetz, das aus den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts stammt, ist sicher nicht das richtige Mittel, um attraktive und vitale Innenstädte zu fördern. Wir fordern deshalb alle politisch Verantwortlichen auf, nach der Landtagswahl die längst überfällige Reform des Ladenschlussgesetzes anzupacken“, so die einhellige Meinung des CMAN-Vorstandes. Eine faire Lösung aus Sicht des Handels wären vier verkaufsoffene Sonntage ohne die Verbindung mit besonderen Anlässen.
Der Verein wird nun die ausführliche Begründung des Gerichts abwarten, die bis Oktober vorliegen soll, um danach zu bewerten, ob und wenn ja, welche rechtssicheren Konzepte für verkaufsoffene Sonntage möglich sind. Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in der mündlichen Verhandlung klargestellt hat, ist die Frage, ob und in welchem Umfang weiterhin verkaufsoffene Sonntage stattfinden können, wesentlich abhängig von der Größe, Ausdehnung und Anziehungskraft der anlassgebenden Veranstaltung.
Quelle: CM AN