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Elektronische Sicherungen gegen Einbruch: +++ 7. Smart Home als Ergänzung des Einbruchschutzes +++

Mit wachsender Verbreitung schneller Internetverbindungen, selbstverständlicher Nutzung von Smartphones und Apps, sowie sinkenden Preisen bei sogenannten Smart-Home-Produkten, statten immer mehr Haus- und Wohnungsbesitzer ihre Gebäude mit diesen Systemen aus. Smart Home ist eigentlich dazu gedacht, die Haustechnik und Haushaltsgeräte miteinander zu vernetzen und so weit als möglich zu automatisieren. Das Haus soll mittels Fühlern oder Auswertung von Wetter-Apps aus dem Internet erkennen, ob geheizt oder gekühlt werden muss. Bei Dunkelheit wird Licht eingeschalten, die Rollos heruntergelassen Schließzustände überwacht. Zugangskontrollen können durch Codes, Fingerprint oder an das Smartphone des Bewohners weitergeleitete Bilder aus der Video-Gegensprechanlage durchgeführt werden. Die Anwendungsmöglichkeiten sind sehr vielfältig und die Geräte sogar von überall auf der Welt fernsteuerbar.

Während für das Energiemanagement des Hauses und auch die Komfortfunktionen Smart Home die richtige Wahl ist, sollte man bedenken, dass diese Systeme als zuverlässige Alarmanlagen meistens (noch) nicht geeignet sind. Wie jedes IT-gestützte System, bieten Smart Home Techniken leider immer noch Sicherheitsrisiken. Jedes Bauteil kann mit dem Internet kommunizieren und könnte somit zum Einfallstor für Manipulationen werden.

Sollte ein unzureichend gesichertes System ausgelesen werden, könnte anhand der Nutzung der Geräte ausgespäht werden, ob und wann jemand zuhause ist. Ungeschützte Videokameras können mit speziellen Programmen über das Internet gesucht und darauf zugegriffen werden. Sie holen sich bei unzureichender Absicherung den Spion ins Haus und ermöglichen vielleicht sogar von ihren Geräten aus Straftaten gegenüber Dritten.

Sie sollten deshalb von allen angeschlossenen Geräten und Sensoren die Software und Sicherheitsupdates unverzüglich nach Erscheinen installieren. Ändern Sie die vom Hersteller vergebenen Passwörter, soweit dies möglich ist und aktivieren Sie die Firewall Ihres Routers sowie die Verschlüsselung der Geräte untereinander. Internetzugang sollte nur wenn unbedingt notwendig aktiviert sein (was natürlich den Komfort verringert) und über eine VPN-Verbindung (Virtuelles Privates Netzwerk) hergestellt werden. Bauteile, welche über WLAN kommunizieren sollten über ein separates Netzwerk verbunden werden. Bedenken Sie auch, dass diese ohne Notstromversorgung bei Stromausfall kommunikationsunfähig und somit nutzlos sein können.

Die Verwendung reiner Smart Home Anlagen als zuverlässige Einbruchmeldeanlage oder sonstiges Gefahrenmeldesystem (z.B. auch vernetzte Rauchmelder) ist zwar möglich, wird aber von der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle (noch) nicht ohne Einschränkungen empfohlen. Greifen Sie hier lieber zu zertifizierten Alarmanlagen, die gleichzeitig Smart Home Funktionen bieten. Hier ist gewährleistet, dass die ungesicherten Bauteile nicht auf das gesicherte Alarmsystem zugreifen können. Außerdem kann hier bei Stromausfall ein sicherer Betrieb gewährleistet werden. Der Sabotageschutz und die geprüften Bauteile des Alarmsystems bieten auch besseren Schutz gegen Falschalarme, welche die „Glaubwürdigkeit“ der Anlage mindern würden.

Aus Sicht der Einbruchsprävention sind Smart Home Anlagen aber für alle anderen Funktionen, die z. B. eine Anwesenheit der Bewohner simulieren, sehr wertvoll. So kann z. B. durch Licht- und Rollladensteuerungen, automatisierte Bild- und Tongeräte der Eindruck anwesender Personen im Haus erweckt werden. Auch Videogegensprechanlagen können über das Smartphone bedient werden, ohne dass der vor der Tür stehende bemerkt, dass Sie in Wirklichkeit nicht da sind. Es wurde Verbandsübergreifend ein Leitfaden zu sicherheitstechnischen Anwendungen im SMART HOME gefertigt, aus welchem Sie die empfohlenen Anwendungen für die verschiedenen Techniken entnehmen können. Diesen erhalten Sie auch von Ihrer kriminalpolizeilichen Beratungsstelle.

Bestimmte Funktionen der Smart Home Anlage können derzeit durch Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) finanziell gefördert werden. Hier sind sowohl ein Zuschuss zu Ihrer Nachrüstung, als auch ein Kredit für Ihre Einbruchssicherung möglich, soweit Sie die geforderten Vorgaben erfüllen.

Informationen zu weiteren Bereichen des Einbruchschutzes erhalten Sie die nächsten Tage hier oder unter www.k-einbruch.de online, sowie selbstverständlich bei Ihrer örtlich zuständigen kriminalpolizeilichen Beratungsstelle. Flyer und Broschüren zur Einbruchsicherung erhalten Sie auf jeder Polizeidienststelle.

Quelle: Armin Knorr, Kriminalhauptkommissar Kriminalpolizeiinspektion Ansbach