Anzeige

Eingeschränkter Dienstbetrieb der Ansbacher Stadterwaltung ab 17. Dezember 2020

Ansbach, 15.12.2020 – Die Stadt Ansbach reagiert auf die aktuelle pandemische Lage sowie auf entsprechende Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung für Behörden und Einrichtungen des Freistaats und schränkt im Zeitraum vom 17. Dezember 2020 bis einschließlich 8. Januar 2021 den Dienstbetrieb weitgehend ein.

Zwischen dem 17. und 23. Dezember 2020 sowie am 7. und 8. Januar 2021 sind die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter ausschließlich über Telefon und E-Mail erreichbar. Die Zulassung von Fahrzeugen wird an diesen Tagen nur in Fällen von systemkritischer Notwendigkeit, so zum Beispiel zur Aufrechterhaltung der Mobilität von Pflegepersonal, durchgeführt. Weitergehende Ausnahmen, hierzu zählen auch Händlerzulassungen, sind leider nicht möglich.

Im Zeitraum vom 28. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 bleibt die Verwaltung geschlossen und ist nur für dringende Notfälle, so zum Beispiel in Fällen der Jugendhilfe oder der Obdachlosenunterbringung, erreichbar. Fahrzeugzulassungen und andere Dienstleistungen werden in diesem Zeitraum nicht angeboten. Der Wertstoffhof bleibt, der Regelung im Landkreis Ansbach entsprechend, bis auf Weiteres geöffnet. Die Stadtverwaltung behält sich jedoch je nach weiterer Entwicklung weitere Schutzmaßnahmen vor.

„Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die Einschränkungen des Dienstbetriebs bei der Stadt Ansbach bis zum 8. Januar 2021. Mit den präventiven Maßnahmen wollen wir das Infektionsrisiko sowohl bei Bürgerinnen und Bürgern als auch bei den städtischen Bediensteten mindern. Denn unser großes gemeinsames Anliegen ist es, der aktuellen Entwicklung der Pandemie entgegenzuwirken“, wie Oberbürgermeister Thomas Deffner erklärt. Selbstverständlich sei die Verwaltung in wirklich dringenden Fällen für Bürgerinnen und Bürger erreichbar. „Ich betone jedoch ausdrücklich und bitte hierfür nochmals um Verständnis, dass Anliegen, die auch nach dem aktuellen Lockdown erledigt werden können, ausnahmslos zurückgewiesen werden“, so Deffner weiter.

Sollte dennoch ein persönlicher Kontakt mit der Verwaltung notwendig sein, ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 0981 51-0 in jedem Fall erforderlich.


Quelle: Stadt Ansbach