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Ehrenamtliche Richter beim Verwaltungsgericht Ansbach gesucht

Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sucht Personen, die sich eine ehrenamtliche Tätigkeit als Richter beim Verwaltungsgericht Ansbach vorstellen können. Die Bewerbungsfrist endet am 11. August 2024.

Ansbach, 17. Juli 2024 – Als ehrenamtlicher Richter – oder sogenannter Laienrichter – wirkt man an Fällen des täglichen Lebens mit und ist bei mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung involviert. Dabei trägt man dieselbe Verantwortung für die Entscheidung und verfügt über das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter.

Die Verwaltungsgerichte sind dabei in den klassischen Rechtsgebieten, wie beispielsweise Baurecht, Straßenrecht, Umweltrecht, Beamtenrecht, Kommunalrecht, Polizeirecht, Ausländer- und Asylrecht, Schul- und Hochschulrecht, Wasserrecht oder bei Streitigkeiten um kommunale Abgaben tätig. Die Themen können dabei also z.B. von Bauanträgen, über Streitigkeiten um die Vergabe von Studienplätzen bis hin zu Führerscheinangelegenheiten variieren.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Um in die Vorschlagsliste des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen aufgenommen zu werden, müssen potenzielle Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Deutsche Staatsangehörigkeit
  2. Mindestalter von 25 Jahren zu Beginn der Amtsperiode, d. h. am oder vor dem 01.04.2000 geboren
  3. Hauptwohnsitz im Regierungsbezirk Mittelfranken
  4. Gesundheitliche Eignung
  5. Kein Vermögensverfall, z. B. Privatinsolvenz
  6. Keine Ausschlussgründe nach § 21 und 22 Verwaltungsgerichtsordnung

Diese Personengruppen können nicht berufen werden

Einige Personengruppen kommen aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht für das Amt in Frage. Dies betrifft:

  1. Personen, die nach § 21 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ausgeschlossen sind
  2. Mitglieder des Bundestages
  3. Mitglieder des Europäischen Parlaments
  4. Richter
  5. Beamte
  6. Angestellte des öffentlichen Dienstes
  7. Soldaten
  8. Rechtsanwälte und Notare

Juristische Kenntnisse sind für die Tätigkeit als Laienrichter nicht erforderlich, ein gesunder Menschenverstand und Lebenserfahrung sind hingegen unerlässlich. Die Tätigkeit erfordert ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils sowie Zeit und Energie.

Interessierte müssen damit rechnen, im Falle ihrer Wahl zu etwa zwölf ordentlichen Sitzungstagen im Jahr herangezogen zu werden. Die Sitzungen finden im Verwaltungsgericht in Ansbach statt.

Ablauf der Wahl und Amtsperiode

Die Wahl läuft in einem zweistufigen Verfahren ab. Zunächst erstellt das Landratsamt anhand der eingegangenen Bewerbungen eine Vorschlagsliste mit wählbaren Bürgerinnen und Bürgern. Der endgültige Beschluss über diese Vorschlagsliste wird vom Kreistag in der Sitzung am 07. Oktober gefasst.

Aus der vom Kreistag beschlossenen Vorschlagsliste werden in einem zweiten Schritt Anfang 2025 insgesamt acht Personen vom Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Ansbach neu gewählt. Die Amtsperiode geht vom 01. April 2025 bis 31. März 2030.

Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit

Für ihre Tätigkeit erhalten die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter eine Entschädigung. So werden ihnen u. a. Fahrtkosten, Aufwendungen und Verdienstausfall bis zu einer bestimmten Höhe erstattet.

Das Bewerbungsformular und weitere Informationen sind online unter www.landkreis-wug.de/ehrenamtliche-richter zu finden. Fragen zum Wahlverfahren beantwortet Selina Rottler vom Büro des Landrats telefonisch unter 09141 902-344 oder per Mail an sitzungsdienst@landkreis-wug.de.

Quelle: Pressemitteilung, Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen