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Dinkelsbühl: +++ Großkontrollstelle der Polizei in der Von-Raumer-Straße +++

Am Donnerstag, den 4. Juli 2024, führte die Polizeiinspektion Dinkelsbühl mit Unterstützung der Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Ansbach am Vormittag in der Von-Raumer-Straße Schwerverkehrskontrollen durch.

Hauptziel der Aktion war es, das dortige Durchfahrtsverbot für schwere Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 20 Tonnen, durchzusetzen bzw. Verstöße dagegen zu ahnden. In den drei Kontrollstunden verstießen mehrere Lkw-Fahrer gegen das Durchfahrtsverbot. Diese wurden von den Polizeibeamten angehalten, kontrolliert und anschließend über das Durchfahrtsverbot aufgeklärt. Bei vielen Lkw-Lenkern herrscht hier Unkenntnis über die aufgestellten Verkehrszeichen. Diese waren der
Meinung, wenn ihr Fahrzeug leer sei und es somit leichter als 20 Tonnen ist, dürfe hier durchgefahren werden.

Das Verkehrszeichen 253 „Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t“ (In der Mitte steht das Sinnbild eines Lastkraftwagens in Schwarz auf weißem Grund mit rotem Rand) sowie das Zusatzzeichen „20 Tonnen“ bedeutet jedoch, dass Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit einer „Zulässigen Gesamtmasse“ von mehr als 20 Tonnen hier keine Durchfahrt gewährt wird.

Dies traf in den vorliegenden Fällen auf alle angehaltenen bzw. kontrollierten Fahrzeuge zu. Insgesamt wurden etwa 30 Fahrzeug einer Kontrolle unterzogen. 12 Fahrzeugführer mussten teilweise noch vor Ort je eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro entrichten. Zudem wurde durch die Schwerverkehrskontrollgruppe bei zwei Fahrzeugführern weitere Verstöße gegen Vorschriften des Gefahrgutbeförderungsgesetzes und der Ladungssicherung festgestellt und geahndet werden.

Die Polizei Dinkelsbühl beabsichtigt, diese Kontrollen in unregelmäßigen Abständen fortzusetzten.

Quelle: Polizeiinspektion Dinkelsbühl