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Die Sieben-Tage-Inzidenz wurde heute in Ansbach den dritten Tag in Folge überschritten

Die Sieben-Tage-Inzidenz wurde heute in Ansbach den dritten Tag in Folge überschritten. Damit gelten ab Samstag, 17.04.2021, die Regelungen der 12. BayIfSMV, insbesondere der Nachweis eins negativen Corona-Tests innerhalb der letzten 24 Stunden.

Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#fragen-zu-zutrittsregeln-in-ladengeschaeften

Dort heißt es:

„Was gilt genau für den Besuch eines Ladengeschäftes bei einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 100 und 200?

  1. Als Kunde muss man sich vor Betreten eines Ladengeschäftes einen Termin für einen fest begrenzten Zeitraum buchen (sogenanntes „Click & Meet“).
  2. Der Kunde muss die Hygiene- und Abstandsregeln einhalten.
  3. Wichtig beim Betreten des Ladengeschäftes ist die Vorlage eines negativen Coronavirus-Testergebnisses. Dies gilt für Kinder ab 6 Jahren.
  4. Der angewandte Coronavirus-Test muss in Deutschland zugelassen sein.“

Quelle: Stadt Ansbach