Corona-Virus: Was Arbeitgeber wissen müssen
Informationsveranstaltung für Unternehmer, Geschäftsleiter und Personaler
Ansbach, 09.03.2020 – Das Coronavirus verbreitet sich schneller als anfangs angenommen. Auswirkungen auf die heimische Wirtschaft sind bereits deutlich zu spüren. Das Coronavirus steht unmittelbar vor den „Toren“ unserer Arbeitswelt.
Veranstaltung am 11. März 2020 19:00 Uhr im Feuerbachhaus, Feuerbachstraße 20a in Ansbach
Damit stellen sich nicht nur Herausforderungen an den allgemeinen Gesundheitsschutz, sondern auch akute arbeitsrechtlichen Fragen:
- Welche Vorsorgemaßnahmen muss der Arbeitgeber treffen?
- Wie geht man mit Verdachtsfällen um?
- Was ist, wenn Mitarbeiter infiziert sind?
- Was gilt, wenn das Gesundheitsamt Quarantäne anordnet?
- Können Mitarbeiter vorsorglich heimgeschickt werden?
- Können Mitarbeiter einfach daheimbleiben?
- Wie ist es mit Dienstreisen in Risikogebiete?
- Wer kommt für die Lohnkosten von Fehlzeiten auf?
- Kann Kurzarbeit angeordnet werden?
- Gibt es staatliche Leistungen?
Auf diese und weitere Fragen werden wir Ihnen Antworten geben und gemeinsam mit Ihnen über Lösungsansätze diskutieren, damit Sie rechtzeitig und gut informiert disponieren und dadurch Ihr Unternehmen vor Schaden bewahren können.
Rechtsanwalt Harald Schwarz, Fachanwalt für Arbeitsrecht, hat langjährige Erfahrung bei der arbeitsrechtlichen Beratung insbesondere mittelständischer Unternehmen.
Programm
19:00 Uhr Begrüßung
19:10 Uhr Corona-Virus und Arbeitsrecht
Referent: Rechtsanwalt Harald Schwarz Fachanwalt für Arbeitsrecht meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft mbb
20:00 Uhr Diskussion und Fragen
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Um Anmeldung bis 09.03.2020 wird gebeten.
Telefon: 0981 97212377 Fax: 0981 97212388 feuerbach-akademie@meyerhuber.de
Eine Veranstaltung der Feuerbach Akademie Ansbach e.V.
In Kooperation mit der meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft mbb