Öffentlicher Pranger
Ziel ist es, Geldwäsche zu verhindern und dem Terrorismus das Geld zu entziehen. Davon betroffen ist aber fast jeder, der am Geschäftsleben teilnimmt. Diese Offenlegung ist sehr weitreichend, und wer dagegen verstößt, wird im Internet fünf Jahre lang öffentlich angeprangert – politisch gewollt. In dieser Form gab es das in Deutschland noch nicht. Das Geldwäschegesetz gibt es bereits seit 2008, doch Meldungen, dass IS-Terroristen die Einnahmen aus Kunstrauben in Europa gewaschen haben, führte zu einer Verschärfung. Die…