Sieben Tage Inzidenz im Stadtgebiet Ansbach an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 – Neue Regelungen gelten ab Samstag
Nach den offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts, Stand 25. März 2021, hat die sogenannte Sieben Tage Inzidenz, bestimmt nach § 28a Abs. 3 Satz 12 IfSG (Infektionsschutzgesetz), an drei aufeinanderfolgenden Tagen in der Stadt Ansbach den Wert 50 unterschritten. Damit treten nach Bekanntmachung der Stadt Ansbach ab Samstag, 27. März 2021, neue Regelungen in Kraft. Für den Einzelhandel ist dann die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ohne Terminvereinbarung wieder erlaubt. Die Betreiber haben jedoch durch…