Nürnberg: +++ Bundespolizeidirektion München erlässt temporäres Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen für den Bahnhof Nürnberg +++
Die Bundespolizei erlässt im Zeitraum vom 22. März, 06:00 Uhr bis 24. März 2024, 06:00 Uhr eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Nürnberg, mit der das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten wird. Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hauptbahnhofs Nürnberg, einschließlich der Personentunnel, zugehörige Bahnsteige sowie alle öffentlich erreichbaren Ebenen (siehe Skizze). Innerhalb…