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BIMA muss Zeitplan vorlegen

Ansbach, 12.03.2020 – BIMA muss der Stadt Ansbach bis 17. März 2020 Zeitplan für die Umsetzung der Planung der Sicherungsmaßnahmen zur Grundwassersanierung und Vorgehen zur Sanierung der belasteten Böden vorlegen.

Seit 4. März 2020 liegt die notwendige Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes zu den im PFC-Gutachten seitens der US-Armee vorgeschlagenen Sicherungsmaßnahmen für das Grundwasser vor. Hierin wird bestätigt, dass die im Gutachten beschriebenen Maßnahmen – also u.a. die Abstromsicherung, die mittels 20 zu errichtenden Brunnen auf der Westseite des US-Geländes eine Ausbreitung der Kontamination über das Grundwasser verhindern soll – ein gangbarer Weg sind. Umgehend, noch am selben Tag, forderte die Stadt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) schriftlich auf, bis zum 17. März 2020 verbindlich mitzuteilen, bis wann die Planung für die Sicherungsmaßnahmen vorgelegt wird, wobei die Stadt deutlich machte, dass diese umgehend zu erarbeiten ist. „Sollte bis zum geforderten Zeitpunkt keine oder keine ausreichende Antwort erfolgen, werden wir seitens der Stadt eine behördliche Anordnung zur Durchsetzung erlassen“, kündigte Oberbürgermeisterin Carda Seidel an.

Ebenfalls für den 17. März 2020 wurde ein Besprechungstermin mit der BIMA und der US-Armee angesetzt, um nicht nur o.g. Fragen, sondern auch das Vorgehen hinsichtlich der eigentlichen Sanierung des Hauptschadens im Boden zu klären, denn die Sicherungsmaßnahmen bezüglich des Grundwassers ersetzen nicht die Sanierung der belasteten Böden. Hier muss allerdings noch geklärt werden, welche der im Gutachten vorgeschlagenen Varianten zum Tragen kommen wird.

Stadt verfolgt neuen Ansatzpunkt für die Herausgabe des Gutachtens der US-Armee zur PFC-Belastung in Katterbach

„Mit Besorgnis haben wir seitens der Stadt gestern die Information aufgenommen, dass nun auch eine überhöhte Konzentration von PFC im Blut von Anwohnern gemessen wurde. Wir haben daher heute Kontakt zum Gesundheitsamt aufgenommen und erarbeiten aktuell einen Fragenkatalog bezüglich des Hausbrunnens, der dortigen Wasserversorgung und dem weiteren Vorgehen“, so Oberbürgermeisterin Carda Seidel. In einer ganz anderen Hinsicht, könnten die neuen Erkenntnisse, dass PFC im Blut nachgewiesen wurde, unter Umständen eine beschleunigende Wirkung entfalten, so Seidel, nämlich hinsichtlich der Möglichkeit die Informationen aus dem PFC-Gutachten der Öffentlichkeit schneller, als bisher erhofft zur Verfügung stellen zu können. So prüfe die Stadt aktuell in Rückkoppelung mit der Regierung von Mittelfranken, ob durch die neue Sachlage nach Artikel 10 Absatz 5 des Bay. UIG als „unmittelbare Bedrohung der menschlichen Gesundheit“ gewertet und die Information des Gutachtens damit herausgegeben werden könnten. Die Regierung von Mittelfranken wurde bereits um entsprechende Prüfung gebeten.

Unabhängig davon verfolge man parallel den bereits eingeschlagenen Weg nach Bay. UIG weiter. Die gegenüber der US-Armee gesetzte Frist zur Äußerung im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach Bay. UIG laufe demnach am 31. März 2020 ab. Erfolge darauf ein „Ja“ der US-Armee zur Herausgabe, könne das Gutachten umgehend bereitgestellt werden. Auch ein „Nein“ bedeute aber nicht, dass keine Informationen weitergegeben werden können. „Als Stadt haben wir dann den formalen Weg erfüllt und werden die von der US-Armee vorgebrachten Argumente sehr streng prüfen“, macht Rechtsreferent Udo Kleinlein deutlich. Ziel sei es laut der Oberbürgermeisterin, möglichst viel von dem Gutachten, insbesondere die Zusammenfassung und wichtige Messwerte, der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Quelle: Stadt Ansbach