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Bezirkskliniken Mittelfranken – Testvorschriften für Besuche werden gelockert

Ansbach, 10. Februar 2023 – Das bayerische Kabinett hat die Corona-Testvorschriften für Besuche in Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen gelockert: Ab dem heutigen Freitag, 10.02.2023, müssen Besucherinnen und Besucher nur noch einen negativen Selbsttest vorlegen. Die Bezirkskliniken Mittelfranken haben ihre Besuchsregeln an diese neue Vorgabe angepasst.

Besucherinnen und Besucher werden gebeten, beim Besuch die Mitarbeitenden der Bezirkskliniken über die Durchführung des Coronatests und das negative Ergebnis zu informieren. Der Selbsttest muss nicht unter Aufsicht erfolgen – es genügt eine Selbsterklärung, dass der Test negativ sei. Das muss nicht in schriftlicher Form geschehen, eine mündliche Erklärung genügt. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Natürlich können Besucherinnen und Besucher auch weiterhin einen Test durch eine offizielle Teststelle vorlegen.

Strengere Vorschriften in Risikobereichen

In den Risikobereichen (Neurologische Frührehabilitation und geriatrische Stationen) behalten die Bezirkskliniken Mittelfranken bis 28.02.2023 die strengeren Testvorschriften bei. Hier sind Besucherinnen und Besucher weiterhin verpflichtet, einen durch ein offizielles Testzentrum erstellten, negativen Testnachweis vorzuzeigen. Auch dieser Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Quelle: Pressemitteilung, Bezirkskliniken Mittelfranken