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Beratung und persönlicher Kontakt sind beim Bürgergeld entscheidend

Ansbach, 12. Januar 2023 – Personen, die im Landkreis Ansbach im Jahr 2022 bereits Arbeitslosengeld II bezogen, müssen hinsichtlich der Umstellung auf das seit 1. Januar 2023 gewährte Bürgergeld nichts weiter unternehmen. Bei Ablauf des Bewilligungszeitraums wird der Weiterbewilligungsantrag automatisch zugesandt. Eine Ausfüll-Anleitung auf Deutsch und Russisch ist online abrufbar. Aktuell wird zudem daran gearbeitet das Online-Angebot des Jobcenters weiter auszubauen.

In Bezug auf die Erstantragstellung auf Bürgergeld geht das Jobcenter im Landkreis Ansbach aber bewusst keinen digitalen Weg. Die erste Kontaktaufnahme erfolgt über die zentrale Rufnummer des Jobcenters unter der Nummer 0981 468-8822. Hier werden die notwendigen Grunddaten aufgenommen und ein zeitnaher Rückruf (in der Regel innerhalb von 3 – 4 Arbeitstagen) für eine qualifizierte Erstberatung vereinbart. Bei dieser werden die Verhältnisse im konkreten Einzelfall ganz individuell besprochen und es wird geprüft, ob ein Anspruch auf Bürgergeld oder eventuell auch auf andere Leistungen bestehen würde. In der Folge werden Antragsunterlagen mit einer genauen Liste der vorzulegenden Unterlagen an die Kunden verschickt. Auch die konkret zuständigen Mitarbeiter werden hier genannt, sodass jederzeit eine weitere direkte Kontaktaufnahme per Telefon oder schriftlich erfolgen kann.

Dieses Verfahren erscheint auf dem ersten Blick etwas aufwändig, es hat aber entscheidende Vorteile. „Da bei einer Antragstellung auf Bürgergeld wirklich alle Angaben zu Einkünften, Vermögen und den persönlichen Verhältnissen aller Familienmitglieder offengelegt werden müssen, ist das Verfahren sehr umfangreich. Diesen Aufwand, verbunden mit der Offenlegung der privaten Verhältnisse, möchte kaum jemand betreiben, wenn mit einem kurzen Telefonat schon geklärt werden kann, dass sich kein Anspruch errechnen wird“, so Reinhold Reinke, Leiter des Jobcenters für den Landkreis Ansbach.

Wichtiger aber ist noch, dass im Rahmen dieser Erstberatung vorrangige, und damit immer auch höhere Ansprüche, auf andere Sozialleistungen erkannt werden. Die Bürgerinnen und Bürger können dann gleich den richtigen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen und sparen damit Zeit und Aufwand, ein Gewinn für alle Seiten.

Die Mitarbeiter des Jobcenters im Landkreis Ansbach sind unter der angegebenen Rufnummer von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und von Montag bis Donnerstag zusätzlich von 13 Uhr bis 16 Uhr telefonisch erreichbar. Weitere Informationen sind online unter www.landkreis-ansbach.de/Bürgerservice/Jobcenter zu finden.

Quelle: Pressemitteilung, Landratsamt Ansbach