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Bayernweiter Radentscheid abgelehnt – Chance verpasst

Ansbacher "Bündnis Radentscheid" sammelt weiterhin Unterschriften für einen Beitritt der Stadt zur AGFK

Ansbach, 7. Juni 2023 – Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, das Volksbegehren Radentscheid nicht zuzulassen. Das für den Radentscheid in Ansbach gegründete lokale Bündnis sammelt aber trotzdem weiter, und zwar Unterschriften für einen Beitritt der Stadt zur Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e.V. (AGFK). Damit will sich das Bündnis auch weiterhin für Verbesserungen im Rad- und Fußverkehr in Ansbach einsetzen, so Waltraut Kaufmann, die Sprecherin des ADFC.

Leider verträten die Richterinnen und Richter die Auffassung, dass gerade die für die Verkehrssicherheit enorm relevanten Punkte, wie Tempo 30, Vision Zero, Schulstraßen und Vorrang für den Rad- und Fußverkehr nicht mit dem Straßenverkehrsrecht des Bundes vollständig vereinbar wären. Eine teilweise Zulassung komme nicht in Betracht, bedauert Martin Berberich, Ortsverbandssprecher der ÖDP.

Mehr als 100.000 Unterschriften, vier mal soviel wie nötig, hatten die Unterstützer bayernweit für den Zulassungsantrag zum Radentscheid gesammelt, darunter 650 Unterschriften aus Ansbach. 

Auch das schnell zusammengeschusterte Radgesetz der CSU/FW-Koalition erfüllt nicht die Erfordernisse einer zeitgemäßen Förderung des Rad- und Fußverkehrs und sollte an einem runden Tisch mit dem Bündnis Radentscheid nachgebessert werden. Das Bündnis bietet eine konstruktive Mitarbeit und seine Expertise an und verweist darauf, dass die Radentscheide in Berlin und NRW an der Entscheidung der dortigen Radgesetze beteiligt wurden.

Der Stadtrat von Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Bernhard Schmid, sieht als positiven Aspekt, dass die bayerische Staatsregierung ohne das Volksbegehren Radentscheid wohl kein eigenes Radgesetz vorgelegt hätte.