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Bayerns Artenschutzgesetze verstoßen nicht gegen Verfassung

Ansbach, 22. Oktober 2023 – Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 18.10.2023 die Klage der AfD gegen das ÖDP-Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen“ abgewiesen. Nach dem Landtag hat nun auch das Oberste Bayerische Gericht den Auftrag von 1,75 Millionen Wahlberechtigten bestätigt.

In Stadt und Landkreis Ansbach waren es 32.392 Wahlberechtigte. Bei Wind und Wetter standen die Menschen im Januar und Februar 2019 in langen Schlangen vor den Rathäusern um für mehr und besseren Artenschutz zu unterschreiben. Die Aktion wurde das bisher erfolgreichste Volksbegehren in der bayerischen Geschichte und hat das Thema Artensterben auf die politische Tagesordnung gehoben.

Das Gericht hat in seiner aktuellen Urteilsbegründung den Naturschutz-Artikel der Bayerischen Verfassung massiv aufgewertet. Das Gericht stellte unmissverständlich fest, dass der Schutz der Artenvielfalt ein legitimes und in der Verfassung eigens verankertes Staatsziel ist. Mehrfach verwies der Richter dabei auf den Artikel 141.1 unserer Bayerischen Verfassung. Es ist von größter Bedeutung, dass das Gericht den Anschlag der AfD auf die direkte Demokratie in Bayern abgewehrt hat. Ungeachtet der dramatischen Zunahme des Artensterbens wollte die AfD das verbesserte Bayerische Naturschutzgesetz zu Fall bringen und damit unser Netzwerk des Lebens massiv gefährden.

Die Staatsregierung und der Landtag haben jetzt die Pflicht, sich sofort und mit Volldampf an die Umsetzung aller im Naturschutzgesetz festgeschriebenen Vorgaben und Ziele zu machen. Eine klare Ansage des Ministerpräsidenten sei auch deshalb gefordert, weil sein Stellvertreter Hubert Aiwanger in einer Bierzeltrede erklärte, er werde „mit aller Macht gegen eine Reduzierung des Pestizideinsatzes kämpfen“. Die Wissenschaft listet jedoch vor allem auch das Ausbringen zu vieler Pestizide als Ursache für das Artensterben auf.

Die Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt ist auch Voraussetzung für die Stabilität des menschlichen Lebens. Die sichtbaren Veränderungen zeigen uns unmissverständlich, wie es um unsere Lebensgrundlagen bestellt ist.