Anzeige

Anzeige

Bayerische Gesetze einhalten und Gentechnik-Anbauverbot verteidigen

ÖDP startet Petition zur Verteidigung des Bayerischen Naturschutzgesetzes

Ansbach, 9. Mai 2024 – Die ÖDP hat eine Petition an die Bayerische Landtagspräsidentin Ilse Aigner gestartet, dass der zuständige Ausschuss des Bayerischen Landtags an die Staatsregierung appelliert, alle Möglichkeiten zu nutzen, um das Bayerische Naturschutzgesetz, insbesondere Art. 11b, zu verteidigen.

Zu diesem Zweck wird die Staatsregierung gebeten, die bayerischen Europaabgeordneten zu ersuchen, gegen die Zulassung der sogenannten Neuen Gentechnik zu stimmen, weil diese mit Art. 11b des Bayerischen Naturschutzgesetzes unvereinbar wäre.

Hintergründe:

Das Europäische Parlament hat in einer vorberatenden Ausschusssitzung im Januar und in einer Plenumssitzung im Februar 2024 dem Vorschlag der EU-Kommission, die sogenannte Neue Gentechnik zuzulassen, zugestimmt. Nach dem von der ÖDP initiierten Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit – Rettet die Bienen!“ war ein Verbot der Agrargentechnik in das Bayerische Naturschutzgesetz aufgenommen worden. Dort steht in Art. 11b wörtlich:

Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist in Bayern verboten.

Deshalb sollte die Bayerische Staatsregierung ihren Einfluss vollumfänglich nutzen, die Einhaltung bayerischer Gesetze sicherzustellen und die Zulassung der Neuen Gentechnik doch noch abzuwenden. Die Menschen in Bayern wollen keine Gentechnik auf dem Teller und stehen folglich zu ihrem Naturschutzgesetz. Die Risiken der Agrar-Gentechnik sind unüberschaubar. Einmal in die freie Natur ausgebracht, sind die Folgen nicht mehr rückholbar. Außerdem wäre der Fortbestand der landwirtschaftlichen Öko-Betriebe bei einer Zulassung der Neuen Gentechnik gefährdet.

Die in Bayern von der Bevölkerung gewünschte Vorsicht und Vorsorge bei der Agrargentechnik darf nicht über das EU-Parlament ausgehebelt wird. Das wäre das Ende des Ökolandbaus wie wir ihn in der EU kennen – der ja per EU-Gesetz gentechnikfrei ist. Und das dürfen wir nicht zulassen! Hier wird der Gentechnik Tür und Tor geöffnet, unsere Artenvielfalt und der Biolandbau sind in Gefahr und die Verbraucherrechte werden mit den Füßen getreten.

Mit den neuen Regeln würde es keine Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von Pflanzen und Produkten mehr geben, die mit neuer Gentechnik hergestellt wurden oder genveränderte Inhaltsstoffe enthalten. Auch die Risikobewertung wäre gestrichen und damit das Vorsorgeprinzip aus den Angeln gehoben.