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Bad Windsheim: +++ Fahren ohne Versicherungsschutz +++

Einer allgemeinen Verkehrskontrolle musste sich am 24. März 2024, um 23:30 Uhr, eine 17-jähriger Rollerfahrerin unterziehen, die im Westring unterwegs war. Dabei stellte die Streifenbesatzung der PI Bad Windsheim fest, dass für das Fahrzeug keine gültige Haftpflichtversicherung bestand. Die Weiterfahrt wurde der jungen Frau untersagt, der Roller musste nach Hause geschoben werden. Sie erwartet nun ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Quelle: Polizeiinspektion Bad Windsheim