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Aurach: +++ Ohne Fahrerlaubnis auf der BAB unterwegs Untersuchungshaftbefehl wurde vollzogen +++

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, 08./09.082018 wurde von einer Streifenbesatzung der VPI Ansbach an der Tank- und Rastanlage Frankenhöhe-Nord ein Kleintransporter mit osteuropäischer Zulassung angehalten. Bei der anschließenden Kontrolle des 54-jährigen Fahrers stellte sich sehr bald heraus, dass er seinen Führerschein nicht zu Hause vergessen hatte. Er war überhaupt nicht Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis der Klasse B. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab nämlich, dass er bereits wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis unter anderem mit einem Haftbefehl vom AG Nürnberg gesucht wurde. Er musste der Streifenbesatzung mit zur Dienststelle folgen. Am Donnerstagvormittag wurde der 54-jährige Osteuropäer dem Ermittlungsrichter beim AG Nürnberg vorgeführt und der JVA Nürnberg überstellt.
Mit im Kleintransporter saß auf dem Beifahrersitz der Halter des Sprinters. Da auch er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war, wurde die Weiterfahrt unterbunden und der Kleintransporter an der Rastanlage Frankenhöhe abgestellt. Die Jour-Staatsanwältin vom LG Ansbach wurde in die Ermittlungen mit einbezogen. Sie ordnete unter anderem die Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten an. Gegen beide Beschuldigte wurde ein erneutes Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Ermächtigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach