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Arbeit auf Abruf

Neuregelungen seit dem 1. Januar 2019

Bei der sog. „Arbeit auf Abruf“ wird der Arbeitnehmer entsprechend dem Arbeitsanfall beschäftigt. Bei dieser flexiblen Arbeitszeitgestaltung sind allerdings seit dem 1. Januar 2019 seitens des Arbeitgebers im Arbeitsvertrag bestimmte Voraussetzungen einzuhalten. Andernfalls unterstellt der Gesetzgeber eine wöchentliche Mindestarbeitszeit von 20 Wochenstunden. Da in diesem Fall häufig geringfügig Beschäftigungsverhältnisse betroffen sind, sind die Änderungen von erheblicher Bedeutung.

Zum einen besteht die Gefahr, dass die Sozialversicherung im Rahmen der Prüfung diese fiktiven 20 Wochenarbeitsstunden für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge zugrunde legt, auch wenn tatsächlich ein geringeres Gehalt gezahlt worden ist. Zum anderen haben auch Mitarbeiter unter Umständen die Chance, unter Zugrundelegung dieser Neuregelung ihren Lohn auf dieser Basis einzuklagen.

In dem nachfolgenden Video erläutert Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Körber im Gespräch mit Herrn Wirtschaftsprüfer Harald Meyer die Neuregelungen.

https://www.youtube.com/watch?v=-MeRDMNhfww

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www.d-c-p.de

Veranstaltungshinweis:

Mitarbeitergewinnung – Fallen bei der Stellenanzeige und Lohnoptimierung – „mehr netto vom brutto“

Vor dem Hintergrund einer hohen Beschäftigungsquote muss es das vorrangige Ziel eines jeden Unternehmens sein, die vorhandenen guten Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Die Mitarbeiterzufriedenheit rückt immer mehr in den Fokus. Wir zeigen Ihnen auf, wie dem Mitarbeiter „mehr netto vom brutto“ bleibt.

Stellenausschreibungen bergen im Hinblick auf das „Antidiskriminierungsgesetzes“ ein hohes „Fettnäpfchenpotenzial“. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum „dritten Geschlecht“ hat erst jüngst das Thema in das Bewusstsein gerückt. Wir zeigen Ihnen anhand konkreter Praxisfälle auf, welche Fallen bei dem Aufgeben einer Stellenanzeige lauern, um Schadenersatzansprüche zu vermeiden.

Wo? Bayerische BauAkademie Feuchtwangen Ansbacher Strasse 20, 91555 Feuchtwangen
Wann? Donnerstag, 18. Juli 2019 von 16:30 bis 17:30 Uhr
Die Veranstaltung ist kostenfrei.

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