Antrag auf Bürgergeld auch online möglich
Ansbach, 10. Januar 2023 – Zum Jahreswechsel hat das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld abgelöst. Pünktlich zum Start des Bürgergeldes ist die Antragstellung für Bürger*innen der Stadt Ansbach auch online möglich.
Bereits seit November 2022 konnten Kund*innen des Jobcenters Stadt Ansbach Anträge digital stellen. Dieser Service wird für die Beantragung des Bürgergeldes im neuen Jahr nahtlos fortgeführt. Eine Antragstellung auf Bürgergeld ist somit seit Jahresbeginn ebenfalls online möglich. Hier gelangen Sie zum Antrag: http://www.jobcenter.digital/buergergeld
Mit dem Online-Angebot www.jobcenter.digital können Bürger*innen der Stadt Ansbach aber nicht nur Anträge beim Jobcenter zeit- und ortsabhängig online stellen, sondern auch viele weitere Onlineservices nutzen, wie beispielsweise Veränderungen mitteilen oder Nachrichten an das Jobcenter Stadt Ansbach senden.
Der bundesweiten Flächeneinführung des digitalen Hauptantrages auf Grundsicherung im Jahr 2022 ist eine umfassende Erprobung in 16 gemeinsamen Einrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet vorausgegangen. Hier wurden Kund*innen eng in den Produktentwicklungsprozess einbezogen und beteiligt.
Die Nutzung der digitalen Angebote ist für Kund*innen zu jeder Zeit freiwillig. Persönliche Daten werden sicher und geschützt an das Jobcenter Stadt Ansbach übermittelt.
Der digitale Hauptantrag ist ein weiterer wichtiger Baustein, die Vorgaben des Online-Zugangsgesetzes umzusetzen.
Bitte beachten Sie:
Diese Information gilt nur für Bürger*innen der Stadt Ansbach, nicht für Bürger*innen des Landkreises Ansbach.
Das Jobcenter Stadt Ansbach ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung. Es wird von der Stadt und der Agentur für Arbeit gemeinsam betrieben. Dies hat unter anderem zur Folge, dass Bürger*innen der Stadt Ansbach bundesweit einheitliche Onlineservices nutzen können, wie den dargestellten digitalen Antrag auf Bürgergeld.
Bürger*innen des Landkreises müssten sich bitte beim Jobcenter des Landkreises Ansbach erkundigen, welche Onlineservices dort verfügbar sind. Der Landkreis betreibt das Jobcenter als zugelassener kommunaler Träger alleine und nutzt eine andere Software als das Jobcenter Stadt Ansbach.
Quelle: Pressemitteilung, Jobcenter Stadt Ansbach