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Ansbach: +++ Trunkenheitsfahrt endet im Gefängnis +++

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag, 06./07.02.2020 wurde gegen Mitternacht in der Oberhäuserstraße ein 36-jähriger Pkw-Fahrer durch die Polizei kontrolliert. Aufgefallen war den Beamten der Pkw, da er zu dieser Nachtzeit ohne Beleuchtung unterwegs war.
Schnell stellten die Beamten fest, dass der Fahrer des Pkws stark alkoholisiert war. Ein zunächst durchgeführter Atemalkoholtest ergab das Ergebnis von ca. 1,3 Promille. Gegenüber den Polizeibeamten gab der Mann zunächst falsche Personalien an. Der Versuch, die Beamten über seine wahre Identität zu täuschen, scheiterte jedoch kläglich und die wahren Personalien des Mannes konnten schnell festgestellt werden.
In diesem Fall kommt auf den Mann eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen „Falscher Namensangabe“ zu. Als die Personalien feststanden, stellte sich heraus, dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Deshalb erwartet den Mann zusätzlich zur Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr auch eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Zudem konnte der Mann nicht, wie sonst üblich, wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen werden, da gegen ihn noch zwei offene Haftbefehle bestanden. Aus diesem Grund wurde der Mann abschließend in die JVA eingeliefert.

Quelle: Polizeiinspektion Ansbach