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Ansbach: +++ Neue Sanktionen beim Blaulichtverstoß – Rechtsbeschwerde gegen Urteil +++

Wer einem Rettungsfahrzeug im Einsatz nicht Platz macht, wird regelmäßig mit einem Bußgeld von 240 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet.
Im September hatte das Amtsgericht über einen solchen Verstoß zu entscheiden, weil der Fahrer den Bußgeldbescheid der Verwaltungsbehörde nicht akzeptieren wollte. Der Betroffene fuhr mit seinem PKW auf einer Staatsstraße im Landkreis, als sich von hinten ein Notarztwagen mit Blaulicht und Sirene näherte. Statt Platz zu machen, fuhr er jedoch vor dem Rettungsfahrzeug her, während andere Fahrzeuge ordnungsgemäß am Fahrbahnrand warteten. Dadurch behinderte er den Notarzt. Gelegenheiten um Anzuhalten hätte es genug gegeben. Erst nach etwa zwei Kilometern gelang es den Einsatzkräften schließlich, zu überholen und noch rechtzeitig an den Einsatzort zu kommen. Zwar bestritt der Fahrer, nicht rechtzeitig Platz gemacht zu haben, jedoch konnte er durch die Aussagen der Retter überführt werden. Weil der Betroffene bisher noch nicht wegen Verkehrsverstößen in Erscheinung getreten war, beließ es das Gericht bei der im neuen Bußgeldkatalog vorgesehenen Sanktion: Im Herbst 2017 hat das Bundesverkehrsministerium das Bußgeld von 20 Euro auf 240 Euro angehoben und das Fahrverbot eingeführt. Weil der Betroffene Rechtsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt hat, muss das Oberlandesgericht Bamberg das Urteil überprüfen.

Quelle: Amtsgericht Ansbach