Ansbach: +++ Erneuter Fund eines vergifteten Greifvogels im Landkreis Ansbach +++
Die LBV Kreisgruppe Ansbach ruft zur Vorsicht auf: Es wurde erneut ein geschützter Greifvogel im Landkreis Ansbach vergiftet vorgefunden. Nach einem toxikologischen Screening besteht nun Gewissheit, dass im Mageninhalt eines in Hannenbach (Gemeinde Leutershausen) tot aufgefundenen Rotmilans Rückstände von Pentobarbital vorgefunden wurden. Bei dieser Substanz handelt es sich um ein Mittel, welches in der Tiermedizin zum Einschläfern eingesetzt wird. In der Humanmedizin wird dieses Präparat als Schlafmittel verabreicht.
Kriminelle haben offensichtlich Giftköder ausgelegt, um gezielt Greifvögel zu töten oder es wurden euthanasierte (eingeschläferte) Haustiere illegal entsorgt.
Erst im April diesen Jahres war ein vergifteter Rotmilan in Irsingen (Gemeinde Gerolfingen) aufgefunden worden, welcher ebenfalls mit Pentobarbital vergiftet wurde. Letztes Jahr gab es etliche Vorfälle mit vergifteten Vögeln, allerdings in Zusammenhang mit dem Mittel Carbofuran.
„Es ist erschreckend, dass nach wie vor bayernweit streng geschützte Arten wie Wanderfalke, Habicht, Rotmilan, Mäusebussard, aber auch Eulen, Störche, Reiher und Raben illegal getötet werden“, bewertet Markus Bachmann, Vorsitzender der LBV-Kreisgruppe Ansbach, diese Ereignisse.
Seit 2007 ist das Insektizid Carbofuran in der EU verboten. Von 18 in der Vergangenheit untersuchten Vögeln, deren Organe nach einer pathologischen Untersuchung auch toxikologisch analysiert wurden, waren 13 mit dem illegalen Nervengift belastet.
Bei Carbofuran handelt es sich um ein Kontaktgift, welches bereits bei Hautkontakt als Nervengift wirken und selbst in geringen Dosen zu Krämpfen führen kann. Somit besteht auch Gefahr für Kinder und Haustiere wie Katzen und Hunde. „Bitte seien Sie deshalb äußerst vorsichtig und aufmerksam“, so Markus Bachmann.
Projekt „Tatort Natur“ will Vorfälle aufklären und die Öffentlichkeit schützen Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) und die Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) wollen mit der Plattform „Tatort Natur“ dazu beitragen, dass solche Straftaten in Bayern künftig strikter verfolgt werden und langjährige Schutzbemühungen um bedrohte, einheimische Tierarten nicht durch illegale Tötungen zunichtegemacht werden. Der Plattform wurden 2021 bayernweit 60 Fälle von tot aufgefundenen Wildtieren gemeldet.
Die Aufklärung illegaler Tiertötungen ist schwierig, deshalb hofft der LBV auf Hinweise aus der Bevölkerung. Spaziergänger, die einen toten Greifvogel, Eule, Storch, Reiher, Raben etc. oder Fleischreste, Eier oder Geflügelteile auf einer Wiese oder im Feld finden, sollten dies umgehend der Polizei und zusätzlich online unter www.tatort-natur.de melden. Mehr Informationen zum Thema „Naturschutzkriminalität“ und eine Checkliste zum richtigen Verhalten bei einem Totfund mit Verdacht auf illegale Tötung finden Sie ebenfalls auf der Seite www.tatort-natur.de.
Quelle: LBV Ansbach