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Mittelfranken +++ Geschützte Greifvögel mit Carbofuran vergiftet +++

Nun haben LBV und Gregor Louisoder vom der Umweltstiftung (GLUS) Gewissheit: in den Landkreisen Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, Ansbach (Sachsen b. Ansbach, Leutershausen, Raum Dinkelsbühl) und Weißenburg-Gunzenhausen haben Kriminelle Giftköder ausgelegt, um möglicherweise gezielt Greifvögel zu töten. Das ist das Ergebnis aktueller Untersuchungen am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und am Institut für Veterinärpharmakologie der LMU. Auch in anderen Landkreisen Bayerns wurden vergiftete Vögel entdeckt. Dabei ist die Dunkelziffer hoch, da viele Vögel an nicht gut sichtbaren Stellen liegen bleiben.

Das ausgelegte Gift bzw. die Giftköder ist auch eine große Gefahr für Kinder, Hunde, Katzen und andere Tiere. Carbofuran ist ein Berührungsgift und hochtoxisch. Es ist seit 2007 verboten. Das Gift wird in graue Kügelchen verteilt und offenbar in tote Kleintiere eingearbeitet. Es kann nur durch eine rasche Analyse im Labor nachgewiesen werden.

Bayernweit werden also nach wie vor Greifvögel mit dem seit 2007 in der EU verbotenen Insektizid Carbofuran vergiftet. Die unterschiedlichen Fälle verteilen sich auf fünf verschiedene Regierungsbezirke. Es ist erschreckend, dass nach wie vor und das bayernweit streng geschützte Arten wie aktuell Wanderfalke, Habicht, Rotmilan und Mäusebussard illegal getötet werden.

Unter den 18 Vögeln, die in Unterfranken, Mittelfranken, Oberbayern, Schwaben und der Oberpfalz in diesem Jahr gefunden wurden, waren sieben Rotmilane, sechs Mäusebussarde, zwei Habichte, ein Schwarzmilan, ein Kolkrabe und ein Wanderfalke.

Besonders verwundert die Naturschützer*innen der Fall in Landsberg am Lech, wo nun erstmals ein Wanderfalke betroffen war. Wie ein Greifvogel, der ausschließlich seine Beute im Flug fängt und kein Aasfresser ist, an einer Vergiftung durch Carbofuran sterben kann, erscheint uns kaum erklärlich. Hier könnte man nur auf eine präparierte lebende Brieftaube spekulieren.

LBV und GLUS fordern konsequentere Untersuchungen an den Fundorten durch die Ermittlungsbehörden. Die Aufklärung illegaler Tiertötungen ist schwierig, deshalb hoffen LBV und die Gregor Louisoder von der Umweltstiftung auf Hinweise aus der Bevölkerung. Spaziergänger, die einen toten Greifvogel, Eule, Storch und Reiher oder Fleischreste, Eier oder Geflügelteile auf einer Wiese oder im Feld finden, sollten dies der Polizei und zusätzlich online unter www.tatort-natur.de  oder dem LBV melden.

Hundebesitzer sollten ihre Tiere nicht frei laufen lassen und nichts Unbekanntes fressen lassen. Eltern sollten verhindern, dass ihre Kinder mit den grauen Kügelchen und toten Tieren in Kontakt kommen.

Quelle: LBV