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Allgemeinverfügung zur Geflügelpest in Bayern ab Mittwoch den 10.02.2021

Deutschlandweit wie auch in Bayern breitet sich das Geflügelpestvirus (H5N8) weiter aus. Zum Schutz aller Geflügelhaltungen wird zum Mittwoch, den 10.02.2021, eine Allgemeinverfügung erlassen, die jeden Geflügelhalter im Landkreis Ansbach verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten.

Rund 700 Fälle der Geflügelpest (Aviäre Influenza) bei Wildvögeln sind mittlerweile in Deutschland aufgetreten. Das Virus hat bereits den Weg in über 50 Geflügelbestände gefunden und in diesen die empfänglichen Haustiere (z.B. Hühner oder Puten) unheilbar infiziert. Einmal infizierte Tiere versterben qualvoll, erkrankte Bestände sind aus Tierschutzgründen zu keulen. Ein Ausbruch in einem Hausgeflügelbestand, z.B. einer kleinen Hobbyhaltung, gefährdet andere umliegende Haltungen, z.B. wertvolle Wirtschaftsgeflügelbestände oder Haltungen aussterbender Haustierrassen. Der Landkreis Ansbach beherbergt viele solcher besonders schützenswerte Bestände, zum Beispiel insgesamt ca. 4500 Hühnerhaltungen mit über 275.000 Tieren.

  • Die Allgemeinverfügung bedeutet für Geflügelhalter konkret:
  • Ställe und Gehege vor Unbefugten verschließen
  • Schutzkleidung beschaffen und verwenden, Schuhhygiene beachten
  • Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen vorbereiten und bei Bedarf einsetzen
  • Gerätschaften, z.B. Fangkescher usw. nicht in mehreren Beständen einsetzen (außer nach Desinfektion)
  • Schädlinge, insbesondere Ratten und Schadnager bekämpfen
  • Verbot von Märkten und Ausstellungen
  • Fütterungsverbot für empfängliche Wildvögel, d.h. Enten, Schwäne oder Gänse

Das Füttern von Singvögeln, wie z.B. das Aufhängen von Meisenknödel oder Futterhäuschen für heimische Gartenvögel (z.B. Spatzen, Ringeltaube usw.) ist ausdrücklich nicht eingeschränkt und sollte bei der aktuellen Notzeit auch nicht unterbrochen werden! Diese Wildvögel sind für die Geflügelpest nicht empfänglich, nützlich für den Menschen und können das Virus nicht verbreiten. Von diesen Tieren geht keine Gefahr für Mensch oder Hausgeflügel aus.

Wir bitten die betroffenen Halter sich zeitgerecht vorzubereiten (z.B. Instandsetzung der Voliere, Anschaffung von Desinfektionslösung usw.). Eine allgemeine Stallpflicht besteht derzeit noch nicht.

Quelle: Landratsamt Ansbach